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Berlin: Schlaglöcher: Bezirke haften trotz Schilder

Wenn Kommunen Straßen nicht ausbessern, kann bei Schäden geklagt werden, sagen Juristen

Es kracht. Aufgesessen im tiefen Schlagloch, die Getriebewanne ist aufgerissen. Oder kaputte Reifen: Wer zahlt die Reparatur? Reichen Warnschilder vor Straßenschäden aus, um die Berliner Bezirke von der Verkehrssicherungspflicht zu befreien? In Berlin findet man Hunderte dieser Warnschilder. Allein zwischen der Allee Unter den Linden und der Leipziger Straße stehen 27 Warnhinweise, bis in 14 Tagen sollen noch einmal so viele dazu kommen. „Das genügt nicht“, sagt Eberhard Waldau, Vorstand für Verkehr im BerlinBrandenburger ADAC, „Die Autofahrer zahlen genügend. Damit sollten die Straßen ausgebessert werden.“

Grundsätzlich sind Land und Bezirke für den sicheren Zustand der Berliner Straßen verantwortlich. Da die Kassen leer sind und große Reparaturen nicht finanziert werden können, stellen die Bezirke Schilder auf, die auf Straßenschäden hinweisen. Damit wollen sie sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich absichern. Das allein reicht aber nicht, meint Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltsvereins. „Die Kommunen sind damit nicht aus dem Schneider.“ Er rät, bei jedem Schaden am Auto einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob der Unfall durch die kaputte Straße verursacht worden ist. Urteile, die Kommunen zur Ausbesserung der Straßen oder zu Schadensersatz verpflichten, habe es bereits gegeben. „Bei einem zu großen Niveauunterschied zwischen Platten oder Schlaglöchern von 15 bis 20 Zentimetern Tiefe wird jedes Gericht sagen, da hört der Spaß auf.“ Sehr viele Prozesse gebe es noch nicht, sagt Swen Walentowski, weil die Autofahrer oft nicht darauf kommen, die Schadensursache prüfen zu lassen. „Aber wenn die Straßen weiterhin nicht richtig ausgebessert werden, könnten diese Zahlen in die Höhe schnellen.“

Dass Bezirke die Straßenschäden nicht beseitigen, weist Harald Büttner, Leiter des Straßenamtes in Mitte, zurück. Zehn Millionen Euro würde die Reparatur der Straßen in ganz Mitte kosten. 1,8 Millionen Euro hat der Bezirk aber nur zur Verfügung. Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Finanzen verweisen auf die „Finanzautonomie“ der Bezirke, die selbst verantwortlich seien, wie sie ihren Haushalt aufstellen. Die Mittel für die Straßen seien keine „zweckgebundenen Zuweisungen“. Sollte die vom Bezirk vorgesehene Summe nicht ausreichen, könnten auch Gelder aus anderen Bereichen verwendet werden. cof/sib

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