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Berlin: Schlüssel ins Ohr gesteckt, bis es blutete

Die Mutter bestätigte es den Richtern. Sie habe gesehen, wie Thomas G.

Die Mutter bestätigte es den Richtern. Sie habe gesehen, wie Thomas G. ihrer kleinen Tochter weh tat. Er habe erklärt: „Isabelle ist im Weg." Damals, im Herbst 2000, war Isabelle zwei Jahre alt. Der Kraftsportler G. soll das Kind seiner damaligen Lebensgefährtin aus Hass mehrfach roh misshandelt haben. „Er wollte die Mutter dazu bewegen, die Tochter in ein Heim zu geben", heißt es in der Anklage. Doch aus Sicht des 32-jährigen G. sind das Erfindungen der Mutter. Sie versuche, ihn als „bösen Menschen“ hinzustellen, sagte er gestern im Prozess um Kindesmisshandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten.

„Er hat viele Drogen konsumiert und meine Tochter ständig misshandelt", sagte die 27-jährige Mutter. Knapp drei Monate habe er bei ihr gewohnt. „Er sperrte Isabelle in ihr Zimmer ein, ich hörte sie immer nur schreien." Im Prozess geht es um vier Übergriffe. Thomas G. soll Isabelle mit einem Schlüssel eine blutende Wunde ins Ohr gerissen, ihr ein großes Haarbüschel ausgerissen und sie mit kaltem Wasser übergossen haben. Und er soll ihr in der Neuköllner Wohnung Heroindämpfe ins Gesicht gepustet haben. „Sie taumelte, hustete und verdrehte die Augen", sagte die Mutter.

Der Richter sprach aus, was sich wohl jeder bei der Schilderung der Mutter fragte: „Das Ganze soll in einem Zeitraum von sechs bis sieben Wochen passiert sein, warum haben Sie nichts unternommen?" Die Mutter sagte, sie sei von Thomas G. eingesperrt worden. „Er ließ mich nicht mehr allein, nahm mir auch den Wohnungsschlüssel weg." Schließlich habe sie ihm Schlaftabletten unter seine Drogen gemischt, die er täglich nahm. Einräumen musste die Mutter, dass sie sich gegenüber dem Jugendamt einmal für G. eingesetzt hatte.

Thomas G. verteidigte sich wortreich, aber nuschelnd. Er, der keinen Beruf gelernt hat, der Gewichtheber und Gelegenheitstätowierer gewesen sei, habe zwar „jede Menge“ Drogen konsumiert und bereits mehrere Jahre im Gefängnis gesessen. Aber für die Misshandlungen des Kindes sei nicht er verantwortlich, sondern eher der leibliche Vater. Nach Darstellung des Angeklagten beschuldigt ihn die Mutter aus Rache dafür, dass er nicht ihre Erwartungen erfüllt habe. Ein Gutachter soll im Prozess einschätzen, ob G. aufgrund seines Drogenkonsums zur Tatzeit möglicherweise vermindert schuldfähig war. Kerstin Gehrke

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