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Berlin: Schmerzensgeld, weil Ärzte HIV-Test gegen den erklärten Patientenwillen machten

Das Virchow-Klinikum muss Schmerzensgeld an einen ehemaligen Patienten zahlen, weil die Ärzte bei ihm einen HIV-Test durchführten, den der Patient jedoch ausdrücklich abgelehnt hatte. Das Amtsgericht Wedding sah darin einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Patienten.

Das Virchow-Klinikum muss Schmerzensgeld an einen ehemaligen Patienten zahlen, weil die Ärzte bei ihm einen HIV-Test durchführten, den der Patient jedoch ausdrücklich abgelehnt hatte. Das Amtsgericht Wedding sah darin einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Die Klinik muss nun 6000 Mark zahlen.

Die Sanktion ist nach Ansicht der Kammer auch deshalb gerechtfertigt, weil das Testergebnis keinerlei medizinische Bedeutung hatte. Die Ärzte argumentierten, der hochdramatische Krankheitsverlauf hätte eine Gewissheit darüber erfordert, ob der Patient HIV-positiv sei. Das Testergebnis stand erst fünf Tage später fest. Zu diesem Zeitpunkt war der Mann aber fieberfrei, eine lebensbedrohliche Situation bestand nicht mehr.

Der Patient war im September 1996 mit Schmerzen in das Virchow-Klinikum eingeliefert worden. Bei ihm wurde eine Blutvergiftung infolge einer Kieferentzündung festgestellt, die lebensbedrohliche Ausmaße annahm. Auf gängige Antibiotika, die in einer solchen Situation verabreicht werden, sprach der Patient nicht an. Die Ärzte vermuteten eine Schwächung des Immunsystems, wie sie durch eine Aids-Erkrankung oder aber auch Leukämie verursacht werden kann. Die Behandlung mit anderen Antibiotika war erfolgreich, der Patient konnte die Klinik im Oktober 1996 wieder verlassen. Diese Medikamente hätten auch ohne den HIV-Test verabreicht werden können.

Das Amtsgericht Wedding argumentierte: Dem Mann sei durch das Testergebnis die Illusion genommen worden, HIV-negativ zu sein, was seine Lebensplanung stark beeinflusste. Heute ist er berufsunfähig und bezieht eine Rente. Mit seiner Entscheidung ging das Amtsgericht über ein vergleichbares Urteil des Landgerichts Köln von 1995 hinaus, das einem Patienten ein Schmerzensgeld von 1500 Mark zuerkannte.

oew

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