Schöneberg : Kein Sex in the City: Gericht erklärt Bordell für unzulässig

01.06.2010 16:22 Uhrvon
In den Räumen über dem Sexkaufhaus sollte das Bordell untergebracht werden. Foto: dpa
In den Räumen über dem Sexkaufhaus sollte das Bordell untergebracht werden. - Foto: dpa

Das geplante Großbordell in der Potsdamer Straße in Schöneberg darf nicht eröffnet werden. Das Verwaltungsgericht lehnt das Laufhaus als "städtebaulich nicht vertretbar" ab.

Überrascht haben Juristen auf das Urteil zum Schöneberger Großbordell reagiert. Am Dienstag teilte das Berliner Verwaltungsgericht mit, das über dem Sexkaufhaus an der Ecke Kurfürstenstraße und Potsdamer Straße geplante Laufhaus verstoße gegen das Gebot der Rücksichtnahme und sei daher unzulässig. Der Bezirk hatte zuvor das unmittelbar am seit Jahrzehnten bestehenden Straßenstrich geplante Bordell nicht genehmigt: 48 Zimmer sollten darin an Prostituierte vermietet werden. Gegen das Verbot hatte die Unternehmerin geklagt, die mit ihrem Mann schon eine im Rotlichtgewerbe bekannte Bar betreibt. Die Klägerin gab sich siegessicher, der Bezirk nicht.

„Abwägungssache“, sagte Christian Knüppel vom Bezirksamt bei der Begehung durch Sigrid Schwalbe, der zuständigen Verwaltungsrichterin vor zwei Wochen. Prostituierte hatten auf eine Genehmigung gehofft.

„Das Urteil kann nur als Einzelfall verstanden werden. Eine Kehrtwende hin zu strengeren moralischen Vorstellungen ist darin nicht zu sehen“, sagte Dirk Behrendt, Rechtsexperte der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. Grundsätzlich sei es immer besser, wenn der Prostitution in Bordellen nachgegangen werde statt auf der Straße. Verwaltungsrechtler sehen das ähnlich, wollen aber noch die genaue Urteilsbegründung abwarten. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Anja Kofbinger, verwies auf darauf, dass der Standort für ein Bordell dieser Größenordnung ungeeignet sei.

Das Verwaltungsgericht teilte mit, dass die Gegend um die Kurfürstenstraße bereits jetzt durch „Rotlichtgewerbe in nicht unerheblichem Umfang geprägt“ sei. Zwar sei das Vorhaben in dem Innenstadtgebiet grundsätzlich zulässig, da ein Laufhaus in einer solchen Gegend „als nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb“ anzusehen sei. Mit einem Bordell in der beabsichtigten Größe käme jedoch zusätzliche Prostitution „in einem städtebaulich nicht mehr vertretbaren Umfang“ in den Kiez. Dadurch sei ein sogenannter „Trading-Down-Effekt“ zu erwarten, also sinkende Wohnqualität rund um die Kurfürstenstraße. Der Strich würde durch ein Laufhaus nicht schlimmer, argumentierte die Klägerin. Und Zuhälter, Drogen, Gewalt würde es bei ihnen im Haus nicht geben.

Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung beantragt werden. Vor einem Jahr hatte eine Richterin die „Nutzungsänderung“ eines Ladens in eine „prostitutive Einrichtung“ in Wilmersdorf für zulässig erklärt – auch in einem Mischgebiet, in dem sich neben Läden viele Wohnungen befinden. Schon bevor Prostitution 2002 legalisiert wurde, hatten Berliner Richter die Debatte um käuflichen Sex versachlicht, beobachteten Juristen, vor allem mit dem Urteil zugunsten der Betreiberin des Cafés „Pssst!“ im Jahr 2000. Dadurch erlaubten sie Freiern und Huren, sich dort zur Anbahnung von Sexgeschäften zu treffen.

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