Schöneberg : Nachbarn müssen für Park zahlen

08.10.2009 00:26 UhrVon Sylvia Vogt
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Der kleine Park in der Gleditschstrasse wurde 2004 fertig gestellt. - Foto: Kai-Uwe Heinrich

Anlieger der Pallasstraße und der Gleditschstraße in Schöneberg müssen vorläufig die Kosten für eine Grünanlage am Winterfeldtplatz tragen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch in zwei Eilverfahren entschieden.

BerlinSeit 2004 gibt es am Winterfeldtplatz in Schöneberg zwischen der Pallasstraße und der Gleditschstraße einen kleinen Park mit einem Spielplatz. Die Baukosten und die Kosten für die Entschädigung der Alteigentümer des Grundstücks will der Bezirk Tempelhof-Schöneberg teilweise auf die Anrainer übertragen. 1,7 Millionen Euro sollen so wieder in die Bezirkskasse kommen. Die Kosten für den Spielplatz werden nicht umgelegt. Im Jahr 2008 erging an alle Eigentümer, die im Umkreis von 200 Metern von der Grünfläche ein Grundstück besitzen, eine Zahlungsaufforderung.

Je nach Größe des eigenen Grundstücks sollen die Anrainer bis zu 150.000 Euro zahlen.

990 Anlieger sind betroffen, fast die Hälfte legte beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Widerspruch gegen den Bescheid ein. Zwei Anlieger wollten jetzt beim Verwaltungsgericht erreichen, dass sie bis zum Entscheid über ihren Widerspruch nicht zahlen müssen. Doch das Gericht lehnte dies im Eilverfahren ab.

Bei einem der Anlieger handelt es sich um einen privaten Hauseigentümer, der 10.000 Euro zahlen soll, der andere Anlieger ist die Pallasseum Wohnbauten KG, eine Eigentümergesellschaft, die das als „Sozialpalast“ bekannte Gebäude an der Pallasstraße mit über 500 Wohnungen besitzt. Die Pallasseum KG muss nun 150.000 Euro an das Bezirksamt überweisen. Laut Gericht handelt es sich bei dem Park um eine beitragspflichtige Grünanlage. Dies sei der Fall, wenn eine Parkanlage zur Erschließung der Baugebiete notwendig sei. Bei der Grünfläche auf dem Platz sei das gegeben, weil sie eine notwendige Auflockerung des dicht gebauten Gebietes darstelle und als Gartenersatz genutzt werden könne. Gegen den Beschluss können die Anwohner beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Das Bezirksamt muss noch über die Widerspruchsverfahren entscheiden. Wenn das Bezirksamt die Widersprüche ablehnt, können sich die Anwohner wieder ans Verwaltungsgericht wenden und gegen diese Entscheidung klagen. Ist die Klage dann erfolgreich, können sie ihr Geld zurückfordern.

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