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Berlin: Schönefeld-Finanzierung droht der Absturz

Gericht: „Quersubventionierung“ durch Tegel unzulässig

Die Finanzierung für den Ausbau Schönefelds zum Flughafen BerlinBrandenburg International (BBI) wackelt. Dies könnte die Konsequenz aus einer Entscheidung des Landgerichts in einem Gebührenstreit mit den Fluggesellschaften sein. Danach ist es unzulässig, dass Verluste in Schönefeld durch höhere Gebühren in Tegel ausgeglichen werden. In der Konsequenz wäre es dann vermutlich auch nicht zulässig, Passagiere in Tegel und Tempelhof für den Ausbau von Schönefeld zur Kasse zu bitten. Die Passagiergebühr auf allen drei Flughäfen gehörte aber zum Finanzierungskonzept für den privaten Ausbau des BBI. Nach dessen Scheitern muss der Ausbau öffentlich finanziert werden. Ob dazu auch eine Passagiergebühr gehören soll, sei noch nicht entschieden, hieß es gestern.

In dem Musterprozess ging es um die strittige Gebührenerhöhung vom 1. April vergangenen Jahres, die von den Fluggesellschaften nicht mitgetragen worden war. Daraufhin klagte die Flughafengesellschaft. In dem Verfahren gegen die Fluggesellschaft Germania entschied das Landgericht nun, dass die Berechnung der Gebühren für die zentrale Infrastruktur in Tegel auf Grundlage der Kosten aller drei Berliner Landeplätze unzulässig ist. Die Flughafengesellschaft hatte die Flughäfen als zusammengehöriges System betrachtet. Das Gericht schloss sich dagegen der Auffassung der Germania an, dass es sich vielmehr um eine unzulässige „Quersubventionierung“ handelt. Der Flughafengesellschaft drohen jetzt Einbußen in Höhe von 7 Millionen Euro. Sie will sich erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils äußern. Parallele Verfahren für Schönefeld und Tempelhof sind noch nicht entschieden. du-/kt

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