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Berlin: Schönefeld-Kläger wollen Y-Konzept prüfen lassen

Der Sparvorschlag für den Ausbau des Flughafens Schönefeld kommt nun doch auf den Prüfstand. Das Anwaltsbüro Grawert, Schöning und Partner, das einen Großteil der Ausbaugegner vertritt, will den Vorschlag unter die Lupe nehmen und dann entscheiden, ob es neue Argumente im Klageverfahren gibt.

Der Sparvorschlag für den Ausbau des Flughafens Schönefeld kommt nun doch auf den Prüfstand. Das Anwaltsbüro Grawert, Schöning und Partner, das einen Großteil der Ausbaugegner vertritt, will den Vorschlag unter die Lupe nehmen und dann entscheiden, ob es neue Argumente im Klageverfahren gibt. Davon könnten rund 4000 Klagen betroffen sein, die derzeit ruhen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat bisher vier Musterklagen entschieden und dabei den Ausbau Schönefelds zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) grundsätzlich bestätigt. Jetzt müssen noch die ruhenden Verfahren förmlich entschieden werden. Normalerweise würden sich die Richter dabei an ihrem Beschluss zu den Musterklagen orientieren. Nach Ansicht von Anwalt Frank Boermann aus der Kläger-Kanzlei müssten die Richter aber auch neue Argumente prüfen, die nach der Entscheidung zu den Musterklagen bekannt geworden seien.

Dazu zähle das so genannte Y-Konzept, über das der Tagesspiegel berichtet hat. Es sieht vor, zunächst am bisherigen Standort der Abfertigungsanlagen ein weiteres Terminal zu bauen und erst bis 2020 ein zusätzliches Abfertigungsgebäude zwischen den Start- und Landebahnen zu bauen. Bis zu dessen Bau sollte Tegel geöffnet bleiben. Auf den Bau eines unterirdischen Bahnhofs unter dem Terminal zwischen den Startbahnen wollen die Y-Konzept-Vertreter um den Projektentwickler Reinhard Müller verzichten und statt dessen den vorhandenen Bahnhof an den Flughafen anschließen. Der Bahnhof unter dem Terminal soll nach neuesten Angaben 610 bis 630 Millionen Euro kosten.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte eine Stellungnahme im laufenden Verfahren ab. Juristen verweisen darauf, dass ein Verfahren dieser Größenordnung zum ersten Mal vor dem Bundesverwaltungsgericht mit Musterklagen entschieden worden ist. Daher gebe es auch noch keinen Präzedenzfall für den bevorstehenden Umgang mit den noch ruhenden Verfahren. Nach Boermanns Ansicht hätte man die Start- und Landebahnen beim Y-Konzept näher zueinander rücken können. Dann wären weniger Menschen vom Lärm betroffen gewesen als beim heutigen genehmigten BBI-Modell.

Gelassen bleibt Flughafensprecher Ralf Kunkel. Das Y-Konzept sei ein veraltetes Papier aus dem Jahr 2003, das schon damals als untauglich eingestuft worden sei. Zudem habe die Prüfung durch Juristen ergeben, dass das Y-Konzept nicht mit dem bestätigten Planfeststellungsbeschluss für den BBI-Flughafen vereinbar sei. Es sehe den Bau eines neuen Terminals mit Bahnhof zwischen den Start- und Landebahnen sowie die Schließung Tegels 2011 vor.

Jede Erweiterung am alten Standort und längere Betriebszeit für Tegel wäre eine einschneidende Änderung der Planungen. Für das Y-Konzept wäre deshalb ein neues planungsrechtliches Verfahren erforderlich, das sich über Jahre hinziehen könnte.

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