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Berlin: Schonfrist für Siebtklässler

Bildungssenator Böger verschiebt die Verschärfung des Probehalbjahres und entscheidet den Streit um den Mittleren Schulabschluss

-Entus Die Bedingungen für das Bestehen des vor vier Wochen angelaufenen Probehalbjahres auf Gymnasien und Realschulen werden doch nicht verschärft. Das hat Bildungssenator Klaus Böger (SPD) entschieden. Damit können die jetzigen Siebtklässler trotz zwei „Fünfen“ in ihrer Klasse bleiben. Erst ab dem nächsten Jahr ist nur noch eine „Fünf“ in der Probephase erlaubt. Böger hat außerdem die strittige Frage des Mittleren Bildungsabschlusses gelöst.

Beide Regelungen sind Teil der Verordnung zur Sekundarstufe I, die zum neuen Schulgesetz gehört und eigentlich diesen Sommer in Kraft treten sollte. Dieser Zeitplan wurde nicht eingehalten, weil sich die Fachleute intern nicht darauf einigen konnten, in welcher Form die Jahrgangsnoten aus der zehnten Klasse mit den Noten der neu eingeführten Abschlussprüfungen verrechnet werden sollten.

Die vollständige „Sek-I-Verordnung“ soll noch im Herbst die Gremien passieren. Bis dahin dürfte es noch heiße Diskussionen geben. Wie berichtet, lehnen PDS und Grüne die Verschärfung des Probehalbjahres ab, weil sie eine zu frühe „Auslese“ befürchten. Dagegen halten es viele Lehrer für sinnvoll, das Bestehen der Probezeit an die normalen Versetzungskriterien anzupassen. Dies bedeutet, dass Schüler generell nur eine „Fünf“ haben dürfen. Zwei „Fünfen“ werden nur dann akzeptiert, wenn es in einem Hauptfach eine „Zwei“ als Ausgleich gibt. Das Gleiche gilt ab 2005/06 auch für die Probezeit in den fünften Klassen der grundständigen Gymnasien.

Ebenfalls um ein Jahr verschoben wird das Vorhaben, dass in allen Versetzungszeugnissen die Leistung des ganzen Schuljahres einfließen muss und nicht mehr nur die Noten des zweiten Halbjahres.

Nach seiner Rückkehr aus Athen hat Böger außerdem entschieden, einem Vorschlag der Vereinigung der Oberstudiendirektoren zu folgen. Das bestätigte seine Sprecherin Rita Hermanns. Demnach soll der Mittlere Schulabschluss nur dann vergeben werden, wenn bei den Jahrgangsnoten und bei den Abschlussprüfungen jeweils nicht mehr als eine „Fünf“ auftaucht. Die Noten werden nicht miteinander verrechnet, sondern sollen nebeneinander stehen bleiben.

Dies bedeutet, dass selbst ein Schüler mit durchweg guten Jahrgangsnoten die Mittlere Reife verfehlt, wenn er in den drei schriftlichen und zwei mündlichen Abschlussprüfungen mehr als eine „Fünf“ hat. Geprüft wird in Deutsch und Mathematik nur schriftlich, in der Fremdsprache schriftlich und mündlich. Hinzu kommt wahrscheinlich eine mündliche Präsentation zu einem natur- oder gesellschaftswissenschaftlichen Thema.

Susanne Vieth

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