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Ex-Justizsenator Michael Braun stolperte über eine Immobilienaffäre - und das nach nur wenigen Tagen im Amt.

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Schrottimmobilien-Affäre: Landgericht entlastet Ex-Justizsenator Braun

Manches hätte man handwerklich besser machen können, aber juristisch ist Michael Braun (CDU) nichts vorzuwerfen. Das ist die Bilanz der Aktenprüfung durch das Landgericht, das die Oberaufsicht über Berlins Notare führt.

Von Fatina Keilani

Dem Kurzzeit-Justizsenator Braun war direkt nach seinem Amtsantritt am 1. Dezember 2011 die Verstrickung in dubiose Immobiliendeals vorgeworfen worden, bei denen ahnungslosen Käufern Schrottimmobilien angedreht worden waren. Dass es solche Geschäfte gab und gibt, ist unstrittig, aber Braun war offenbar nicht in vorwerfbarer Weise daran beteiligt.

Nach nur zwölf Tagen im Amt hatte er den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) um Entlassung gebeten. Dass er jetzt entlastet ist, hat ihn nicht überrascht. „Ich habe von Anfang an gesagt, dass ich mir nichts vorzuwerfen habe“, sagte Braun am Freitag. „Persönlich war die ganze Sache bitter für mich, denn ich hätte das Amt des Justizsenators sehr gerne übernommen.“

Landgerichtspräsident Bernd Pickel bestätigte auf Nachfrage: „Es gibt keine Anhaltspunkte für ein kollusives Zusammenwirken Michael Brauns mit der Verkäuferseite.“ Kollusion ist der juristische Ausdruck für das, was landläufig „unter einer Decke stecken“ heißt. Weder disziplinarrechtlich noch strafrechtlich ist Braun demnach etwas vorzuwerfen.

Sieben Beschwerdeverfahren gab es gegen Braun, sagte Pickel. Alles sei geprüft worden. „Es gab ein paar Dinge, die man besser hätte machen können, aber alles unterhalb der Schwelle des Disziplinarrechts“, so der Landgerichtspräsident – etwa bei der Klarheit und Verständlichkeit von Belehrungen. Man habe Braun deshalb Vorhalte gemacht und Empfehlungen ausgesprochen, denen dieser auch folgen wolle. Zudem solle künftig auch schriftlich begründet werden, warum eine Beurkundung zu einer ungewöhnlichen Zeit, etwa am Wochenende, stattgefunden habe.

Zwei Beschwerdeverfahren zu Notarkosten laufen noch, weil Braun Rechtsmittel gegen für ihn nachteilige Entscheidungen des Landgerichts einlegte. Im einen Fall hatte das Gericht eine Notarrechnung von Brauns Kanzlei wegen einer zu schnellen Beurkundung aufgehoben. Im anderen Fall lag der Pflichtverstoß laut Gericht in einer fehlerhaften Belehrung. Ein einseitiges Angebot, das den Käufer band, wurde darin als „unwiderruflich“ und „unanfechtbar“ bezeichnet, obwohl das Anfechtungsrecht bestand. Insgesamt gibt es laut Pickel aktuell 78 Beschwerden über 19 Notare.

Das Thema bleibt auf der politischen Agenda. Der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses hörte am 16. Mai Experten an und will am 30. Mai die Ergebnisse auswerten. Am 14. Juni trägt Justizsenator Thomas Heilmann dann Berliner Vorschläge in die Justizministerkonferenz. Das Wichtigste sei, dass der Käufer tatsächlich die vorgeschriebenen 14 Tage Zeit habe, den Vertrag zu prüfen, um nicht überrumpelt zu werden, sagte der Justizsenator dem Tagesspiegel: „Dafür sind mehrere Wege denkbar. Am effektivsten wäre es, den Notar zu verpflichten, die Checkliste zu Schrottimmobilien gleich mit dem Beurkundungstermin zu übersenden.“ Das koste den Käufer keine Gebühren, anders als wenn der Notar den Vertrag selbst übersenden würde. Die Checkliste hat Heilmann, ungewöhnlich für einen Senator, selbst verfasst. Schon einen Monat nach seinem Amtsantritt stand sie im Internet. Zehn Punkte sind dort aufgeführt, die Immobilienkäufer beachten sollten.

Beim Abfassen konnte Heilmann aus seinen Erfahrungen schöpfen: Privat hat er schon viele Häuser gekauft. Die Berliner Notarkammer übernahm im März die strengeren Richtlinien der Bundesnotarkammer, wonach die Trennung von Angebot und Annahme beim Immobilienkauf in der Regel unzulässig ist. Dies galt in Berlin aber noch nicht, als Braun die Geschäfte beurkundete, die ihm später vorgeworfen wurden und bei denen Angebot und Annahme getrennt worden waren.

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