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Berlin: Schrubben bei Strieder auf Körtings Befehl

Polizei beseitigte Graffiti aus Sicherheitsgründen

Die Entfernung von Graffiti durch die Polizei an dem Haus, in dem Stadtentwicklungssenator Peter Strieder eine Mietwohnung hat, ist von der Spitze der Innenverwaltung angeordnet worden. Das bestätigte Innensenator Körting dem Tagesspiegel. Körting sagte, dass Strieder ihn auf die Schriftzüge aufmerksam gemacht habe und gefragt habe, ob sie etwas mit dem gerade erfolgten Umzug in das Mietshaus in Kreuzberg 36 zu tun haben könnten. Strieder habe ihn nicht gebeten, für die Beseitigung zu sorgen, betonte Körting gestern. Die Polizei habe in den Graffiti keine Gefährdung der Sicherheit des Senators gesehen. Um jedes „Restrisiko“ für den in der Vergangenheit mehrfach bedrohten SPDLandesvorsitzenden Strieder auszuschließen, habe er die Beseitigung der Schriftzüge angeordnet, sagte Körting. „Ich hätte bei Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde oder der amerikanischen Botschaft ebenso gehandelt“, sagte der Innensenator.

Wie berichtet, stieß die Übermal-Aktion bei der Polizei nicht auf Begeisterung. Unbekannte hatten an die Brandwand des Mietshauses mehrere Graffiti mit den Buchstaben „PStr“ geschmiert – es sind die Anfangsbuchstaben von Peter Strieder. Nach Informationen des Tagesspiegels hatte Strieder seinen Parteifreund am Rande einer Abgeordnetenhaussitzung gebeten, zu prüfen, ob die Graffiti ein Hinweis auf eine Gefährdung seien. In den 90er Jahren war der damalige Kreuzberger Bürgermeister mehrfach von linksextremen Gruppierungen bedroht worden, 1992 war sein Auto angezündet worden. Auch heute gilt Strieder als SPD-Chef als gefährdete Person.

Vom Bund der Haus- und Grundbesitzer kam am Donnerstag eine ironische Reaktion auf die Polizeiaktion: „Wir werden demnächst Hundertschaften anfordern“, sagte Sprecher Dieter Blümmel. Außerdem sei es „sehr hilfreich, wenn Politiker einmal in der Praxis erfahren, wie die Graffiti-Probleme sich im eigenen Lebensumkreis auswirken.“ Andererseits sei der Malereinsatz der Ordnungshüter an Strieders Haus aber „ein Unding“. Für solche Aufgaben „ist die Polizei nicht da“. Gleichzeitig begrüßte Blümmel die Ankündigung der Berliner und Brandenburger Landesregierungen, am heutigen Freitag einem Bundesratsantrag für ein schärferes Gesetz gegen Graffiti zuzustimmen. Dies könne „Signalwirkung“ haben. Rechtlich gesehen handele es sich nur um einen „winzigen Lückenschluss“. Bereits jetzt würden „98 bis 99 Prozent“ der Schmierereien als Sachbeschädigung eingestuft. Nach dem geplanten Gesetz sollen Sprayer bestraft werden können, wenn das Erscheinungsbild eines Gebäudes oder anderen Objekts „gegen den Willen des Eigentümers oder sonst Berechtigten“ beeinträchtigt wird.

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert die Neuregelung. In Berlin seien in diesem Jahr 8000 Fälle durch die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Graffiti bearbeitet worden. Nach der jetzigen Rechtslage „laufen die polizeilichen Maßnahmen aber oft ins Leere“, hieß es gestern. Bisher muss eine „erhebliche Substanzverletzung“ eines Bauwerks vorliegen. Ausschlaggebend für die Strafbarkeit ist, ob sich die Farbe abwaschen lässt. Dies lässt sich oft nur durch Gutachten klären. Berlins Wohnungsbaugesellschaften koste die Graffiti-Beseitigung jährlich 20 Millionen Euro, schätzt der Bund der Haus- und Grundbesitzer.CD/Ha

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