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Berlin: Schüler stach 40-mal auf seinen besten Freund ein

Das Gericht verurteilte den 18-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Das Opfer wurde bei dem Streit lebensgefährlich verletzt

Sie waren schon als Kinder befreundet und zogen später gemeinsam um die Häuser – bis ein Streit um ein SurvivalMesser beinahe tödlich endete. In blinder Wut stach der eine auf den anderen ein. Mit 40 bis 60 Messerstichen verletzte der damals 17-jährige Leonce seinen Freund Lukasz lebensgefährlich. Er sei schuld, gab der Schüler vor Gericht zu. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung wurde Leonce gestern zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der verurteilte Schüler galt als temperamentvoll, aber nicht aggressiv. Oft zogen er und sein drei Jähre älterer Freund Lukasz durch ihren Kiez in Spandau. So war es auch am Abend des 21. Februar. Sie landeten schließlich bei einem Bekannten und tranken Wodka. Der Alkohol machte die Freunde streitlustig. Leonce forderte sein „Überlebens-Messer“ zurück, das er Lukasz geborgt hatte.

Es soll zu ersten Handgreiflichkeiten gekommen sein, doch zunächst ebbte der Streit wieder ab. Mit einem blauen Auge soll der Angeklagte das Trinkgelage verlassen haben. Die Freunde hatten sich schon häufiger gestritten und dann wieder zusammengerauft. Diesmal aber war alles anders. Sie trafen kurz nach der ersten Auseinandersetzung in einem Hausflur in der Heerstraße erneut aufeinander. Leonce entriss dem Freund das Messer. Nach 15 Jahren Freundschaft stach er immer und immer wieder zu. Die Wunden waren später kaum zu zählen.

Der 20-Jährige lag zunächst im Koma, saß dann im Rollstuhl. Inzwischen kann er wieder gehen. Ob Schäden an der Feinmotorik zurückbleiben, ist ungewiss. Die Verhandlung gegen seinen einst besten Freund fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das ebenfalls angetrunkene Opfer habe den Täter zwar provoziert, in Notwehr aber habe der Angeklagte nicht gehandelt, hieß es. Strafmildernd habe das Gericht das Geständnis und deutlich gezeigte Reue gewertet. K. G.

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