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Berlin: Schülerlotterie ist jetzt gerichtsfest

Das neue Aufnahmeverfahren für Berlins Oberschulen ist rechtmäßig. Das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte am Freitag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die nun unanfechtbar ist.

Das neue Aufnahmeverfahren für Berlins Oberschulen ist rechtmäßig. Das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte am Freitag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die nun unanfechtbar ist. Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) sagte, die Entscheidung zeige, „wie gut überlegt“ das Verfahren eingeführt wurde. Für alle Beteiligten bestehe nun Klarheit. Das Aufnahmeverfahren war zum neuen Schuljahr geändert worden: 60 Prozent der Plätze vergibt die Schule nach Kriterien wie dem Notenschnitt, zehn Prozent bekommen Härtefälle und 30 Prozent werden verlost. Bisher war die Erreichbarkeit der Schule ausschlaggebend. Das neue Verfahren hatte besonders bei Eltern, die ihre Kinder an stark nachgefragten Sekundarschulen angemeldet hatten, Gegenwehr ausgelöst. In 136 Fällen waren Eltern juristisch gegen die Entscheidung vorgegangen.

Das OVG hält ausdrücklich das Auswahlkriterium der Durchschnittsnote für zulässig. Eine leistungsbezogene Auswahl der Bewerber sei mit „Sinn und Zweck“ der Sekundarschulen vereinbar. Der Gesetzgeber biete mit dem Loskriterium zudem allen Kindern die gleichen Chancen, auf ihre Wunschschule zu gelangen – dies trage zur Aufnahme benachteiligter Kinder bei, die von leistungsstärkeren Mitschülern profitieren würden. pth

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