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© dpa

Schule: Casting ist keine Entschuldigung

Die Bildungsverwaltung des Senats verschärft die Bedingungen für Befreiungen von der Unterrichtspflicht. So gibt es künftig keine Erlaubnis mehr, der Schule für Castingshows fernzubleiben. Auch die "Hitzefrei"-Regelung wird geändert.

Die Bildungsverwaltung hat die Bedingungen für eine Befreiung oder Beurlaubung von der Unterrichtspflicht verschärft. Begründungen wie die Teilnahme an Castingshows dürfen von den Schulleitern demnach nicht mehr akzeptiert werden. Ähnliches gilt für Fälle, in denen Schüler eine Ferienreise vorzeitig antreten oder verspätet beenden wollen.

Die Bildungsverwaltung betont in der neuen „Ausführungsvorschrift Schulpflicht“, die jetzt im Amtsblatt veröffentlicht wurde, dass ausschließlich "wichtige Gründe" die Befreiung oder Beurlaubung rechtfertigen. Ausdrücklich nicht als wichtiger Grund gilt dabei die "Mitwirkung an Rundfunk-, Film- oder Fernsehaufnahmen einschließlich Werbeaufnahmen". Diese Art von Befreiungsanträgen habe zugenommen, hieß es zur Begründung für die Erweiterung der bisherigen Vorschriften. In den vergangenen Jahren haben zehntausende Berliner Schüler an Fernsehshows wie "Deutschland sucht den Superstar", "Star Search" oder "Das Supertalent" teilgenommen.

Als zulässige Befreiungs- und Beurlaubungsgründe gelten etwa Arztbesuche, die nachweislich nicht nach Unterrichtsschluss erfolgen können. Ferner aufgezählt werden familiäre Ereignisse wie Eheschließungen und Todesfälle, Vorstellungsgespräche oder Berufsberatungstermine.

Kein Pardon bei "Ferienverlängerungen"

Neu ist auch der Umgang mit dem Thema "hitzefrei". Zwar galt schon seit 2007, dass der Schulleiter das letzte Wort hat und nicht gezwungen ist, den Unterricht ausfallen zu lassen. Erstmals wird nun aber auf konkrete Temperaturangaben für die mögliche Erteilung von "hitzefrei" verzichtet. Bisher war beispielsweise genau geregelt, dass um 11.30 Uhr Schulschluss verkündet werden konnte, wenn um 10 Uhr in den Klassenräumen 25 Grad gemessen wurden. Eine derartige Regelung war deutschlandweit fast ohne Beispiel. Nun heißt es, der Unterricht dürfe nur ausfallen, wenn kein den "Witterungsverhältnissen" angepasstes Angebot möglich sei. Eine Betreuung der Grundschulkinder muss es aber dennoch geben – "durch Lehrkräfte und sozialpädagogische Mitarbeiter".

Kein Pardon kennt die Bildungsverwaltung ab sofort bei den beliebten "Ferienverlängerungen": Viele Eltern fliegen bereits vor Ferienbeginn ab oder kommen erst Tage nach Ferienende wieder, um von preiswerteren Angeboten zu profitieren oder weil andere Flüge ausgebucht sind. Das war auch bisher schon verboten, wird aber von den Schulen oftmals hingenommen. Um hier mögliche Grauzonen abzuschaffen, heißt es jetzt klipp und klar, dass "Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien nicht genehmigt werden sollen". Dasselbe gilt für die Befreiung vom Sport- und Schwimmunterricht aus religiösen Gründen. Auch hier hatte der Senat stets betont, dass der Unterricht Vorrang habe. Auch dies wird nun lediglich bekräftigt: "Ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis allein ist kein wichtiger Grund, der eine Befreiung rechtfertigt", heißt es.

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