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Berlin: Schule hat keine Schuld

Betrifft: „Eine deutsche Tragödie“ im Tagesspiegel vom April 2002 Zwei Meinungen kann man in diesem sehr beachtenswerten Kommentar nicht unwidersprochen lassen: „Die Schule hat die Familie im Stich gelassen“ und „Es kann nicht sein, dass eine Schule einen Schüler rauswirft und diese Angelegenheit nicht vorher mit den Eltern bespricht“. Ich kenne die Rechtsverhältnisse in England nicht; in Berlin jedoch gilt: Wenn ein Schüler volljährig ist, darf die Schule aus datenrechtlichen Gründen den Eltern keine Auskunft geben.

Betrifft: „Eine deutsche Tragödie“ im Tagesspiegel vom April 2002

Zwei Meinungen kann man in diesem sehr beachtenswerten Kommentar nicht unwidersprochen lassen: „Die Schule hat die Familie im Stich gelassen“ und „Es kann nicht sein, dass eine Schule einen Schüler rauswirft und diese Angelegenheit nicht vorher mit den Eltern bespricht“. Ich kenne die Rechtsverhältnisse in England nicht; in Berlin jedoch gilt: Wenn ein Schüler volljährig ist, darf die Schule aus datenrechtlichen Gründen den Eltern keine Auskunft geben.

Oft habe ich es in meiner langjährigen Lehrtätigkeit erlebt, dass Eltern nachfragen, ob ihr volljähriger Sohn oder ihre Tochter in den letzten Tagen die Schule besucht hätten, zu Haus seien sie tagelang nicht aufgetaucht. Clevere Kollegen antworteten manchmal: „Ich darf Ihnen leider nicht sagen, dass Ihr Kind auch in der Schule seit Tagen nicht erschienen ist“. Der Schule darf man auch im vorliegenden Fall keinen Vorwurf machen.

Hans-Peter Kutscha, Berlin

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