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Am Dienstag gibt bekommen die Berliner Schüler ihre Zeugnisse. Manche Familien sind aber schon vor dem letzten Schultag in die Ferien gefahren.

© dpa

Ferienbeginn: Abflug statt Zeugnisausgabe

Viele Familien sind schon unterwegs in den Sommerurlaub - vor dem letzten Schultag. Erlaubt ist das grundsätzlich nicht, da ist das Schulgesetz streng. Wer ausnahmsweise früher reisen darf, entscheiden die Rektoren.

Erlaubt ist es nicht, gemacht wird es trotzdem immer wieder: Schon ein paar Tage vor Ferienbeginn starten manche Eltern mit ihren schulpflichtigen Kindern in den Urlaub. Meistens geht es dabei ums Geld: Flüge und Pauschalreisen sind außerhalb der Schulferien deutlich günstiger.

Die Regelungen im Berliner Schulgesetz sind allerdings eindeutig: „Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht genehmigt werden, es sei denn, es handelt sich um einen wichtigen und unaufschiebbaren Ausnahmefall. Als ein solcher Ausnahmefall ist der vorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr von einer Urlaubsreise nicht anzusehen“, heißt es in der Vorschrift.

Als Gründe werden beispielsweise Hochzeitsfeiern oder Beerdigungen akzeptiert. Die Schulen können dafür schriftliche Nachweise verlangen. Auch bei Krankmeldungen kann die Schule ein Attest fordern.

Im Dezember 2008 verschärfte die Bildungsverwaltung die Beurlaubungsvorschrift, davor waren besonders in Brennpunktschulen viele Klassen kurz vor den Ferien regelrecht verwaist. „Da hatte man den Eindruck, dass in der Türkei im Sommer 50 Prozent der Menschen heiraten und die anderen fünfzig Prozent krank werden“, sagt Ralf Simmen, Konrektor an der Niederlausitz-Grundschule in Kreuzberg. Mittlerweile komme das aber nur noch in Einzelfällen vor. Simmen hat Verständnis für die Eltern. „Es geht ja um billigere Flüge, und in den letzten Tagen vor den Ferien passiert in der Schule ohnehin nicht mehr viel.“

Frank Heuser, stellvertretender Schulleiter an der Zehlendorfer Droste-Hülshoff-Oberschule, sieht das anders. „Ich mache dann beispielsweise ein Abschiedsfrühstück mit meiner Klasse, außerdem haben wir ein Schulfest – all das gehört zur Schulpflicht.“ Heuser räumt aber ein, dass die Eltern seiner Schüler möglicherweise nicht in gleichem Maße auf günstige Flüge angewiesen seien wie Familien in sozial schwächeren Bezirken.

Mehr als die Hälfte ihrer Kunden würden am liebsten schon vor den Schulferien verreisen, sagt Ela Bayat vom Reisebüro Öntur. Die Kreuzberger Agentur ist auf Türkeireisen spezialisiert. „Wir weisen unsere Kunden aber darauf hin, dass sie eine schriftliche Erlaubnis der Schule brauchen“, sagt Bayat.

Falls Schüler doch einfach nicht zum Unterricht kommen, passiert übrigens – nichts. Zumindest, sofern es sich nur um ein paar Tage handelt. „Das wird als ,unentschuldigte Fehltage‘ notiert, doch es hat keine Konsequenzen“, sagt Lehrer Ralf Simmen. Sylvia Vogt

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