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Behindertenbetreuung: Banges Warten auf die Schulhelfer

Die Ferien haben begonnen – allerdings nicht für die Eltern von geistig behinderten oder autistischen Kindern. Unter ihnen herrscht Sorge im Hinblick auf das nächste Schuljahr, weil die Betreuung durch Schulhelfer nicht gesichert ist.

Nach Elternberichten haben einzelne Rektoren angekündigt, dass Kinder nicht vollständig am Unterricht teilnehmen können. Die Bildungsverwaltung kündigte an, diesen Fällen nachzugehen. „Das Recht auf Bildung gilt uneingeschränkt“, betonte Abteilungsleiter Erhard Laube.

Die Eltern sind allerdings skeptisch. Nach den negativen Erfahrungen im letzten Jahr, als erst nach mehreren Schulwochen alle benötigten Helfer bewilligt waren, ist ihre Geduld am Ende. „Eltern müssen ihre Arbeit aufgeben, wenn es so weitergeht“, befürchtet Heike Heldt, deren Kind die Spandauer Schule am Stadtrand besucht. Hier sei nur ein Schulhelfer für acht bedürftige Kinder bewilligt. Der Schulleiter habe bereits „schlaflose Nächte“ und die Eltern sowieso.

Das Problem betrifft Schüler, die eine lückenlose intensive Betreuung brauchen, weil sie beispielsweise andere Kinder oder sich selbst verletzen könnten. In solchen Fällen kann es sein, dass die vorhandenen drei Kräfte pro Klasse – ein Lehrer, eine pädagogische Unterrichtshilfe und ein Betreuer – nicht ausreichen. Schulhelfer sollen die entstehenden Lücken schließen oder auch medizinische Hilfe leisten – etwa, wenn einem Kind ein Harnkatheter gelegt werden muss. Die Finanzverwaltung hat nach langen Zögern anerkannt, dass manche Schulen nicht ohne Schulhelfer auskommen können. Rund acht Millionen Euro stehen dafür bereit. Allerdings haben die Förderzentren für geistig Behinderte einen Bedarf von rund neun Millionen Euro ausgerechnet. Seitdem klar ist, wie groß die Abstriche sind, die die Schulen machen müssen, wächst die Verzweiflung der Eltern. Insbesondere in Pankow und Spandau haben sie sich zusammengeschlossen, um auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Mieke Senftleben von der FDP nannte es gestern eine „Frechheit“, dass die Eltern wieder in eine solche Lage gebracht worden seien.

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