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Bildung: Gericht untersagt Hausunterricht

Mit dem Anliegen, seine beiden Söhne daheim unterrichten zu dürfen, statt sie in die Schule zu schicken, ist ein Ehepaar aus Bremen auch in zweiter Gerichtsinstanz gescheitert.

Die im Bremer Schulgesetz festgeschriebene allgemeine Schulpflicht sei rechtens und Ausnahmen davon seien nur in besonders begründeten Fällen möglich, urteilte das Oberverwaltungsgericht am Dienstag. Ein solcher Ausnahmefall wie etwa die schwere Krankheit eines Kindes, die Hausunterricht rechtfertigen könne, sei aber bei den Klägern nicht gegeben.

Die Eltern unterrichten ihre Söhne im Alter von neun und zwölf Jahren nach eigenen Angaben seit Jahren selber zu Hause. Einen Antrag auf Befreiung von der Schulpflicht lehnte die Schulbehörde allerdings seinerzeit ab – und bekam Ende 2006 nach der Klage der Eltern bereits in erster Instanz Recht. Zwischendurch seien die Kinder gelegentlich „probeweise“ oder wegen drohender Zwangsgelder „pro forma“ zur Schule gegangen, sagte der Anwalt der Familie, Matthias Westerholt.

In einer von ihm verbreiteten Erklärung zeigte sich die Familie nach ihrer Niederlage auch im Berufungsverfahren enttäuscht. Sie werde aber auf jeden Fall den weiteren Rechtsweg beschreiten. AFP

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