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Ferienjobs: Was geht und was nicht

Wie man sie findetCafés, Lebensmittelgeschäfte, Restaurants und Bäckereien suchen im Sommer oft Aushilfen. Man kann direkt dort nachfragen und auf Aushänge achten.

Wie man sie findet

Cafés, Lebensmittelgeschäfte, Restaurants und Bäckereien suchen im Sommer oft Aushilfen. Man kann direkt dort nachfragen und auf Aushänge achten. Auch Suchportale im Internet können helfen.

Was man bekommt

Auch Ferienjobber haben Anspruch auf den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Aber nur wenn sie erwachsen sind. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt der Mindestlohn nicht.

Wie alt man sein muss

Arbeiten dürfen Schüler erst ab 13 Jahren. Dann sind leichte Tätigkeiten erlaubt, maximal zwei Stunden am Tag, die Eltern müssen zustimmen. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen in den Ferien maximal vier Wochen arbeiten, höchstens acht Stunden pro Tag und nicht am Wochenende. Ab 18 Jahren gelten für Schüler die Regeln für erwachsene Arbeitnehmer. Wenn man nicht mehr als drei Monate am Stück oder 70 Tage im Jahr arbeitet, bleibt der Job sozialversicherungsfrei. atr

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