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Gewalt im Klassenzimmer. Wer seine Mitschüler physisch bedroht oder durch Mobbing seelisch unter Druck setzt, kann aus der Klasse oder sogar von der Schule verwiesen werden. Vor allem dann, wenn andere Erziehungsmaßnahmen keinen Erfolg haben.

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Gericht entscheidet: Kein Faustrecht auf dem Schulhof

Ein 15-jähriger Schläger flog vom Gymnasium. Daraufhin stellten seine Eltern einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin, um sich gegen die Entscheidung der Schulverwaltung zu wehren. Doch das lehnte die Klage ab.

Ein Faustschlag ins Gesicht und noch einer – ohne Vorwarnung. Tatort: der Schulhof eines Gymnasiums in Neukölln am 16. März dieses Jahres. Der Täter ist 15 Jahre alt, sein Opfer, ein Klassenkamerad, erleidet eine doppelte Nasenbeinfraktur und kann fünf Tage nicht zur Schule gehen. Es gibt einen Schulverweis, der den Eltern des Schlägers nicht passt. Sie stellen einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin, um sich gegen die Entscheidung der Schulverwaltung zu wehren.

Der Antrag wurde abgelehnt, weil der Schläger, so das Gericht, eine erhebliche Gewaltbereitschaft gezeigt und gegen die Regeln der Schule verstoßen habe. Auch hätten bereits verhängte Erziehungsmaßnahmen wegen anderer Übergriffe vor der Tat keine Wirkung gezeigt. Solche Klagen müssen von Fall zu Fall entschieden werden, denn so etwas wie einen Stufenkatalog für Schuldelikte und deren Ahndung gibt es nicht. „Das Berliner Schulgesetz ist kein Strafgesetzbuch, in dem feste Sanktionen beispielsweise für Erpressung auf dem Schulweg oder in die Pfütze schubsen aufgelistet werden“, sagt Wolfgang Schimmang, SPD-Schulstadtrat von Neukölln: „Aber es gibt eine Ordnung an Sanktionen, die Zuständigkeiten benennt.“

So besagt Paragraph 62 des Berliner Schulgesetzes, dass Lehrkräfte im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung über die Erziehungsmaßnahmen entscheiden können. Dazu zählen unter anderem das Gespräch mit dem Schüler, gemeinsame Absprachen, der mündliche Tadel oder der Klassenbucheintrag.

Die Schulaufsichtsbehörde fällt gemeinsam mit der Schulkonferenz das Urteil

Wenn das nicht greift oder die Vorfälle schlimmer sind, treten die Ordnungsmaßnahmen nach Paragraph 63 in Kraft. Über schriftliche Verweise oder den Ausschluss vom Unterricht bis zu zehn Tagen entscheidet die Klassenkonferenz. Sie setzt sich aus vier Lehrer-, Eltern- und Schülervertretern, einer extern gewählten Person und dem Schulleiter zusammen. Darüber, ob ein Schüler in die Parallelklasse versetzt wird, befindet die Gesamtkonferenz, die aus dem Lehrerkollegium und Erziehern einer Schule besteht. Die Schulaufsichtsbehörde fällt gemeinsam mit der Schulkonferenz das Urteil, ob ein Schüler der Schule verwiesen oder im schlimmsten Fall ganz entlassen wird und in Berlin keine Schule mehr besuchen darf. Eine solche Entscheidung ist aber nur nach Ende der Schulpflicht des Schülers in der zehnten Klasse möglich.

„Wichtig ist, dass die Entscheidungen verhältnismäßig sind“, sagt Schimmang: „Das hängt von der Schwere der Tat, dem Alter des Schülers, seinem Verhalten im Vorfeld, aber auch davon ab, ob er sich wirklich oder nur gespielt einsichtig zeigt.“ Psychische Quälerei durch Mobbing und der Einsatz körperlicher Gewalt seien die schlimmsten Vergehen. „Da gilt null Toleranz.“ Bei Entscheidungen werde auch deren Auswirkung auf das Opfer geprüft. „Bei Erpressung auf dem Schulweg ist es für das Kind beispielsweise nicht zumutbar, dass es dem Täter weiterhin begegnet“, sagt Schimmang.

Vernachlässigung in der Familie ist einer von vielen Gründen für das aggressive Verhalten von Kindern. Traurig und wütend zu sein, schürt Aggressionen. „Viele bringen eine Vorgeschichte an Gewalterfahrung mit“, sagt Eva Knapp, die Leiterin der Integrationshilfe, einer Einrichtung des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerks (EJF): „Und es sind nicht nur Hartz-IV-Kinder, die nicht gelernt haben, mit innerer Frustration umzugehen und deshalb Gewalt als Lösungsmittel sehen.“

Heute würden die Schulen einen Großteil der Erziehung übernehmen, sagt Schulstadtrat Schimmang. Seiner Ansicht nach wäre es „ein grauenhaftes Signal, wenn ein Schüler nach Faustschlägen keinen Verweis bekäme.“ Deshalb könne er die Reaktion der Eltern des 15-Jährigen Schlägers nicht verstehen: „Sie haben damit die Erziehungsarbeit der Schule torpediert und ihrem Kind ein falsches Signal gesetzt.“Hadija Haruna

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