zum Hauptinhalt
Gymnasien haben mit Gewaltvorfällen etwas weniger zu tun als Grund- oder Sekundarschulen. Aber mangels Sozialarbeitern haben sie es auch schwerer, damit präventiv umzugehen.

© dpa

Update

Gewalt an Schule unter Neuntklässlern: Mitschülerin durch die Klasse geschleift

Einen Schüler, der seine Mitschülerin geschlagen, getreten und schließlich an Jacke und Haaren durch den Klassenraum geschleift hatte, wollte die Klassenkonferenz nicht behalten. Der 15-Jährige zog vor Gericht.

Die 14-jährige Mitschülerin wurde erst geschlagen und getreten, dann durch den Klassenraum geschleift und dabei erheblich verletzt. Jetzt muss ein 15-jähriger Neuntklässler sein Gymnasium in Mitte verlassen, hat aber das Recht, wiederum an einem Gymnasium aufgenommen zu werden. Das Verwaltungsgericht wies am 22. Mai in einem Eilverfahren seinen Antrag gegen den Verweis ab, wie das Gericht am Montag mitteilte. Er könne sich nicht darauf berufen, die Mitschülerin habe das Verhalten provoziert. Zwar habe diese ihm „wohl aus Versehen“ in einer Hofpause bei einer Schneeballschlacht einen Stein ins Gesicht geworfen. Weil dies aber „Gegenstand klärender Gespräche zwischen allen Beteiligten und Lehrkräften“ gewesen sei, könne von einer Affektreaktion nicht die Rede sein. Der Vorfall, an dem noch weitere Mitschüler beteiligt waren, hatte sich im Januar ereignet.

Wer als Schüler eine derartige Gewaltbereitschaft demonstriere, erweise sich als nicht aufgeschlossen gegenüber der auf Gewaltlosigkeit und soziales Handeln ausgerichteten Erziehungsarbeit, befand das Gericht (VG 3L328.14). Bleibe dies sanktionslos, büße die Schule ihre Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit ein, hieß es zur Begründung. Es habe sich um eine völlig überzogene „Vergeltungsaktion“ gehandelt, die der Schüler offenbar auch jetzt noch mit seiner Wertung meine rechtfertigen zu können, die Entschuldigung der Mitschülerin sei nicht ernsthaft gewesen.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

An welchem Gymnasien sich der Vorfall ereignete, teilte das Gericht nicht mit.

Nach Informationen des Tagesspiegels handelt es sich um das Gymnasium Tiergarten. Bei der schulinternen Aufarbeitung der Tat stellte sich heraus, dass Mobbing in der Klasse schon längere Zeit ein Problem war. Auch dabei habe der verwiesene Schüler eine negative Rolle gespielt. Die Zahl der Vorfälle von Schulgewalt war in der letzten Zeit leicht gestiegen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false