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Konkurrenzangebot: Weniger Gehalt für TU-Kanzlerin

Die unter Druck geratene Kanzlerin der TU, Ulrike Gutheil, soll fortan nicht mehr ihr im letzten Jahr erhöhtes Gehalt beziehen. Die Gehaltserhöhung wurde fristlos rückgängig gemacht.

Der Kuratoriumsvorsitzende Manfred Gentz bestätigte auf Anfrage, dass Gutheil in ihren alten Beamtenstatus und ihre alte, niedrigere Besoldung zurückgestuft wird. Gutheil bleibt damit vorerst Kanzlerin.

Wie berichtet, hatte TU-Präsident Kurt Kutzler Gutheils Beamtenstatus in ein „öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis“ umgewandelt, um so ihre Bezüge anzuheben und ein Konkurrenzangebot der Fraunhofer-Gesellschaft abzuwehren. Das Auftragsverhältnis sei jetzt gekündigt worden, sagte Gentz. Die Kündigung sei von TU-Vizepräsident Jörg Steinbach „auf Aufforderung der Senatsverwaltung“ ausgesprochen worden. „Die Kündigung macht die Situation an der TU noch schwieriger“, sagte Gentz. Es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung für Gutheil und Kutzler. Er habe aber den Eindruck, dass den beiden „wenig Chancen gegeben werden, unbeschadet aus dem Ganzen herauszukommen.“

In welchem Zusammenhang steht die Zurückstufung Gutheils mit den Rechnungshofprüfungen an der TU? Wie berichtet, beanstanden die Rechnungsprüfer in einem Berichtsentwurf mehrere Begünstigungen Gutheils rund um ihre private Mietwohnung, die der TU gehört. Das öffentlich-rechtliche Auftragsverhältnis monieren die Rechnungsprüfer aber nicht. Sie kritisieren lediglich, dass Kutzler im Vorgriff auf die Gehaltserhöhung Gutheil zwischen Juli 2006 und April 2007 die Miete erließ.

Die Senatsverwaltung sei allerdings durch den Berichtsentwurf des Rechnungshofs auf den neuen Anstellungsstatus Gutheils aufmerksam geworden, hieß es aus der TU. Der Senat halte den Abschluss für „rechtswidrig“ und habe daher auf die Rückstufung Gutheils gedrängt, sagte Gentz. Zwar sieht das Berliner Hochschulgesetz prinzipiell eine Umwandlung des Beamtenstatus in ein öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis für Uni-Kanzler vor. Offenbar haben Kutzler und Gutheil in den Augen des Senats aber eine falsche rechtliche Konstruktion gewählt. So habe die Vereinbarung mit Gutheil vorgesehen, dass sie trotz des neuen Status Beamtenprivilegien behalten durfte, heißt es – etwa die Beihilfe in Krankheitsfällen. Das sei aber nicht zulässig. Der Senat nahm gestern wie gehabt nicht zu den Vorgängen Stellung. Der Anwalt Gutheils, Matthias Dombert, kündigte an, die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Auftragsverhältnisses werde „gerichtlich überprüft werden“. (tiw)

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