KOOPERATION ETHIK–RELIGION: Das „Koffermodell“ kam nicht zustande
AUSGANGSLAGEBei der Einführung des Pflichtfaches Ethik ab Klasse 7 wurde gesetzlich festgeschrieben, dass Ethik- und Religionslehrer kooperieren „sollen“. In der Praxis wird diese Vorschrift nicht immer beachtet.
AUSGANGSLAGE
Bei der Einführung des Pflichtfaches Ethik ab Klasse 7 wurde gesetzlich festgeschrieben, dass Ethik- und Religionslehrer kooperieren „sollen“. In der Praxis wird diese Vorschrift nicht immer beachtet. So berichtet Steffen- Rainer Schultz vom Evangelischen Konsistorium, dass es zwar an 162 Oberschulen evangelischen Religionsunterricht gibt, aber nur an 60 Kooperationen. Zudem gibt es Dutzende Schulen, an denen es weder Religionsunterricht gibt noch Kooperationen.
KOFFERMODELL
Um die Zusammenarbeit von Ethik- und Religionslehrern zu erleichtern, war ursprünglich davon die Rede, dass Schulen stundenweise Religionslehrer in den Ethikunterricht einladen können sollten, sofern bei ihnen kein eigener Religionslehrer vor Ort wäre. Deshalb gab es seitens der Kirchen den Wunsch, einige Lehrer zusätzlich finanziert zu bekommen, die auf Abruf sozusagen „mit dem Koffer“ in den Ethikunterricht kommen könnten. Laut Konsistorium hatte der Senat damals Bereitschaft signalisiert, für derartige Unterrichtsbesuche einige Stellen zu finanzieren. Dazu kam es aber nicht.
NEUE BEMÜHUNGEN
Nach der Niederlage von Pro Reli hat Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) daran erinnert, dass die Kooperation mit Religionslehrern gesetzlich vorgeschrieben sei. Während in etlichen Schulen eine gute Zusammenarbeit besteht, ist andernorts zu hören, dass Ethiklehrer „aus Zeitnot oder Desinteresse“ die Kooperation verweigern. sve