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Kurz vor ACHT: Qualität und Unkündbarkeit

Viel war von Schulqualität die Rede im vergangenen Herbst. Der Bildungssenator wurde nicht müde zu betonen, welch große Bedeutung dabei den Schulleitern zukomme.

Viel war von Schulqualität die Rede im vergangenen Herbst. Der Bildungssenator wurde nicht müde zu betonen, welch große Bedeutung dabei den Schulleitern zukomme. Weshalb es gelte, ein gutes Auswahlverfahren für neue Rektoren sicherzustellen und ihre Ausbildung zu verbessern. Und wenn gar nichts helfe, sei es eben nötig, sie abzulösen.

Während nun Schulen und Eltern gespannt auf seinen Vorschlag warten, wie diese „Ablösungen“ von beamtenrechtlich vollkaskomäßig geschützten Schulleitern praktiziert werden könnten, rückt ein verwandtes Problem ins Visier der Bildungsbeobachter: die fast vollständige Unkündbarkeit der Lehrer. Zwar ist auch sie nicht neu – aktuell aber gibt es mal wieder ein Paradebeispiel mit Namen Sarrazin. Die Frau des ehemaligen Finanzsenators ist Lehrerin, und seit Jahren gibt es Kritik an ihrem Unterrichtsstil. Wiederholt sollte sie versetzt werden, wiederholt wehrte sie sich. An Kündigung ist (Beamtenstatus!) sowieso nicht zu denken. Wer Recht hat, lässt sich an dieser Stelle nicht klären.

Fest steht: Schulleiter sind ihrem Personal weitgehend ausgeliefert. Das aber macht es schwierig, sie für mangelnde Leistung ihres Kollegiums uneingeschränkt haftbar zu machen. Fachleute wie der Moabiter Rektor Jens Großpietsch gehen davon aus, dass jeder fünfte Lehrer für seinen Beruf ungeeignet ist. Womit wir wieder beim Qualitätsthema wären und der Frage, was schlimmer ist: Schlechte Schulleiter, schlechte Lehrer – oder die Unmöglichkeit, sie loszuwerden.

Was wiederum dafür spricht, eine gewisse Sehnsucht nach freien Schulen zu empfinden, die nicht lange fackeln müssen bei Personalproblemen. Vielleicht ist das ein Grund dafür, dass sie kein dickes Qualitätspaket packen müssen. sve

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