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Erst nachdenken, dann verhandeln: Rot-Rot-Grün hat jetzt viel zu tun.

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Mittagessen, Klassenfahrten, Bücher: Ausgaben für Schule in Berlin: Das summiert sich

Die Ferien sind vorbei, Zeit für einen Kassensturz: Denn auch an öffentlichen Schulen zahlen Eltern dazu. Viele kommen an ihre finanziellen Grenzen, doch dafür gibt es Hilfe. Ein Überblick.

Ein Kind kostet viel Geld. Das merken Eltern schnell. Wenn die Schulzeit beginnt, bekommen die Ausgaben noch mal eine andere Dimension. Ein Schreibtisch und ein Ranzen müssen her, jedes Jahr sind Bücher, Stifte, Hefte, Turnschuhe zu zahlen, ganz zu schweigen von Klassenfahrten, Hortbeiträgen und Schülerticket.

Familien, die auf Transferleistungen angewiesen sind, können den Großteil dieser Ausgaben über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) finanzieren lassen. Für Gutverdiener stellen die Ausgaben wohl kein Problem dar. Schwierig ist es oft für gering- und mittelverdienende Eltern ohne Anspruch auf Sozialleistungen. Es gibt zwar an manchen Schulen Förder- und Spendenvereine. Die Hemmschwelle, diese Hilfen zu nutzen, ist aber oft groß. Mit der Offenbarung der eigenen Lebensverhältnisse sei bei vielen Eltern ein persönlicher Konflikt verbunden, sagt Landeselternsprecher Norman Heise. Dazu kommt, dass Fördervereine Einzelnen mitunter gar nicht helfen dürfen, weil sie dem Anspruch der Gemeinnützigkeit gerecht werden müssen.

SCHULBÜCHER

Für Fachbücher, Lektüre und Arbeitshefte müssen Eltern pro Jahr bis zu 100 Euro zahlen. So hoch ist der sogenannte Eigenanteil. Was darüber hinaus an Büchern benötigt wird, muss die Schule den Kindern zur Verfügung stellen.

Es gebe „immer wieder mal Fälle, in denen Bücherlisten die Grenze von 100 Euro überschreiten“, sagt Landeselternsprecher Heise. Das passiere meistens aus Unkenntnis. Eltern sollten auch auf Ausgaben während des Schuljahres achten, etwa für Kopien oder kurzfristig beschaffte Lektüren, da auch diese vom Eigenanteil gedeckt sein müssen. Gegebenenfalls, so Heise, könnten Eltern die Zahlung verweigern.

Es geht aber auch anders: Viele Schulen setzen auf Sammelbestellungen und sogenannte Lernmittelfonds. Dann zahlen Eltern einen jährlichen Beitrag, meist zwischen 40 und 60 Euro, und davon schafft die Schule die Bücher an. Die bleiben dann Eigentum der Schule und können an nachfolgende Jahrgänge weitergegeben werden. Arbeitshefte, in die die Schüler hineinschreiben, werden neu gekauft.

Manche Schulen organisieren einen Bücherbasar, um die Kosten für die Eltern niedrig zu halten. Der Verkauf gebrauchter Bücher wird dadurch erschwert, dass es in Berlin anders als in vielen anderen Bundesländern keine zentrale Zulassung von Büchern gibt. Aus diesem Grund kann jede Schule der Stadt andere Lernmittel auf die Einkaufsliste setzen. Empfänger von staatlichen Transferleistungen wie Hartz IV bekommen die Bücher vom Land bezahlt, sie sind „lernmittelbefreit“.

SCHREIBWAREN UND CO

Die Liste ist bei den meisten Eltern gefürchtet: Fürs nächste Schuljahr braucht das Kind zwölf linierte A-4-Hefte mit Rand und fünf ohne Rand, vier karierte in A 5 und zwei A 4 blanko. Schnellhefter und Umschläge in Hellblau, Dunkelgrün und Lila. Turnschuhe mit heller Sohle, ein durchsichtiges Lineal. Die Liste ist meistens noch viel länger. Je nach Schnäppchentalent und Jahrgangsstufe kommen schnell zwischen 30 und 100 Euro zusammen. Auch während des Schuljahres ist immer etwas zu besorgen. Mal gibt der Füller seinen Geist auf, mal sind die Buntstifte abgenutzt oder das Geodreieck verloren gegangen.

Auch hier hilft das BuT den Transferempfängern: 70 Euro bekommen sie für Schulbedarf zu Schuljahresbeginn, weitere 30 Euro gibt es für das zweite Schulhalbjahr.

MITTAGESSEN

Pauschal kann man sagen: Für das Mittagessen an Grundschulen zahlen Eltern einen monatlichen Beitrag von 37 Euro. Das stimmt dann, wenn das Kind in einer Ganztagsschule ist oder an der Hortbetreuung teilnimmt. Für Kinder, die nachmittags nicht in den Hort gehen, aber dennoch mitessen wollen, müssen Eltern den nicht subventionierten Vollpreis zahlen: rund 65 Euro im Monat. BuT-Berechtigte zahlen einen Euro pro Essen, also rund zwanzig Euro im Monat.

An den weiterführenden Schulen ist das Schulessen nicht vom Land subventioniert. Hier muss der volle Preis bezahlt werden. Es gibt unterschiedliche Regelungen. Manchmal muss man Monatsverträge abschließen, oft kann man Essen einzeln kaufen. Bei den älteren Schülern ist ohnehin die Dönerbude oft beliebter als die Schulkantine. Der durchschnittliche Preis für ein Oberschulessen betrug laut einer Untersuchung des Ernährungsministeriums von 2014 rund drei Euro. BuT-Berechtigte zahlen auch für ein Oberschulessen nur einen Euro pro Portion.

Betreuung, Klassenfahrten, Nachhilfe und mehr

BETREUUNG

Auch für die Betreuung ihrer Grundschulkinder nach den Unterrichtszeiten müssen Eltern bezahlen. Bei sogenannten verlässlichen Halbtagsgrundschulen müssen Eltern für Hortbetreuung ab 13.30 Uhr zahlen, bei gebundenen Ganztagsschulen (die bis 16 Uhr Unterricht machen), muss nur die Zeit zwischen 16 und 18 Uhr und vor 7.30 Uhr bezahlt werden, sofern ein Bedarf besteht. Die Beiträge richten sich, ähnlich wie bei den Kitas, nach dem Einkommen. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3300 Euro – dem Berliner Durchschnittseinkommen – zahlt man für die Betreuung zwischen 13.30 und 16 Uhr 42 Euro.

KLASSENFAHRTEN

Für Schüler das Highlight, für Eltern eher weniger: die Klassenfahrt. Je nach Zielort können da locker mehrere hundert Euro gefordert werden. „Die Kosten der Fahrt müssen sich an der finanziellen Ausgangslage der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler orientieren“, heißt es in einer Ausführungsvorschrift der Bildungsverwaltung. Lehrer sollen mit den Eltern Ziel und Kosten der Fahrt abstimmen. Für manche Reisen – etwa zu Gedenkstätten – kann man beim Senat einen Zuschuss beantragen. Diese sind nur für Schüler gedacht, die keine Leistungen über das BuT bekommen: BuT-Kinder bekommen die Reisekosten ersetzt.

NACHHILFE

Für Nachhilfe greifen Eltern mitunter tief in die Tasche. Je nachdem, ob einmal oder zweimal die Woche, Einzel- oder Gruppenstunde können 90 bis 170 Euro im Monat fällig werden. BuT-Berechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Lernförderung finanziert bekommen: etwa wenn ein Schulabschluss oder der Übergang in die Oberstufe gefährdet ist, bei mangelhaften oder ungenügenden Leistungen in einem Fach oder wenn der Schüler wegen einer Erkrankung mindestens vier Wochen lang nicht am Unterricht teilnehmen konnte.

TRANSPORT

Ein Schülerticket der BVG kostet 29 Euro im Monat, als Jahresabo 270 Euro. Geschwister zahlen für die Monatskarte 17,50 Euro und im Jahr 166 Euro. Über das BuT gibt es ein ermäßigtes Schülerticket für 12,08 Euro im Monat.

SONSTIGES

20 Euro für die Klassenkasse, fünf Euro für den Ausflug, eine Spende für die Weihnachtsfeier: übers Jahr kommen immer wieder Kosten dazu. Auch Ausflüge können über das BuT finanziert werden.

DIGITALES

Schwierig wird es nicht zuletzt, wenn Schulen beispielsweise in die Digitalisierung investieren wollen. Auch hier geht es oft um das Geld der Eltern: Sie sollen Computer oder Tablets anschaffen. Es gibt jedoch auch Schulen, die ohne teure Neuanschaffungen auskommen. „Bring your own device“ (also: bring dein eigenes Gerät) sei die Kurzformel dazu, sagt der Pädagoge und Berater Jöran Muuß-Mehrholz. „Es ist ja bereits Realität, dass nahezu jeder ein Smartphone sowie Tablet oder Laptop besitzt“, sagt Muuß-Mehrholz. Mit einem solchen Modell vermeide man zudem, alle paar Jahre hinter der Entwicklung der Geräte zurückzubleiben.

Hintergrund: Das Bildungs- und Teilhabepaket

GESCHICHTE

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) führte die damalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) 2011 ein. Sie reagierte auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Hartz-IV-Reform. Das BuT soll es Familien mit geringem oder ohne Einkommen ermöglichen, ihre Kinder besser zu fördern.

REICHWEITE

Unterstützung aus dem BuT gibt es für Kita- und Schulessen, Kita- und Klassenfahrten, Nachhilfe, persönlichen Schulbedarf, Fahrtkosten zur Schule, Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikschulen oder auch für die Anschaffung oder Ausleihe von Ausrüstungsgegenständen.

BERECHTIGTE

BuT-Unterstützung können Familien mit Kindern unter 25 Jahren bekommen, die staatliche Transferleistungen wie Hartz IV, Wohngeld, Sozialhilfe, Sozialgeld oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

ZAHLEN

Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit hatten im April 2015 knapp 2,5 Millionen Bundesbürger einen Anspruch auf BuT-Leistungen, darunter knapp 220 000 Berliner und 80 000 Brandenburger. Abgerufen werden die Gelder aber nur von rund einem Viertel der Berechtigten. Vor allem für Schulessen, Klassenfahrten, Ausflüge und Schulbeförderung werden Anträge gestellt. Bundesweit wird eine halbe Milliarde Euro für BuT-Leistungen ausgegeben.

BERLINPASS-BUT

Den Berlinpass gab es schon vor der Einführung des BuT. Er ist altersunabhängig und ermöglicht vergünstigten Eintritt bei Kultur, Bildung, Sport und Freizeit für Empfänger von Transferleistungen. So gibt es das 3-Euro-Kulturticket für Theater und Konzerte und vergünstigten Eintritt u.a. bei den Bäderbetrieben, im Tierpark und im Zoo. Seit Einführung des BuT heißt der Berlinpass für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene „Berlinpass – BuT“.

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