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Schule: Motorräder müssen mehr Gas geben

Ab heute gelten Änderungen bei Haupt- und Abgasuntersuchung

Motorräder müssen ab heute zur Abgasuntersuchung. Das ist die wesentlichste Konsequenz der 41. Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Sie wird zusammen mit der Hauptuntersuchung gemacht. Bisher waren Motorräder von der regelmäßigen Kontrolle des Abgas- und Geräuschverhaltens ausgenommen. Nur bei einer gravierenden Lärmentwicklung bekamen Besitzer Probleme. Jetzt sind die Prüfer verpflichtet, Messungen vorzunehmen, wenn der Eindruck besteht, dass das Geräuschverhalten im Leerlauf über dem vorgesehenen Niveau liegt. Beim Abgastest wird im Gegensatz zum Pkw nur der CO-Wert gemessen. Als Grenze gelten die vorgegebenen Werte des Herstellers. Wenn diese nicht vorliegen, gelten 4,5 Volumen-Prozent für Kräder ohne oder mit ungeregeltem Katalysator sowie 0,3 Volumen-Prozent für Kräder mit geregeltem Katalysator im erhöhten Leerlauf. Motorräder, die vor 1989 zugelassen wurden, betrifft die Änderung nicht.

Voruntersuchungen haben keine Hinweise darauf erbracht, dass mit nennenswerten Problemen bei den Motorrädern zu rechnen ist, betonte Martin Kunze, Technischer Leiter für Berlin und Brandenburg beim TÜV Rheinland. Auf die Kradfahrer kommen jedoch durch die zusätzliche Abgasuntersuchung Mehrkosten zu. Statt bisher 34 Euro zahlen sie an den Technischen Prüfstellen von TÜV und Dekra in Berlin künftig 52,50 Euro.

Zunächst nur für neuere Personenwagen, die mit dem in den letzten Jahren eingeführten On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgestattet sind, wird die Abgaskontrolle ab heute ebenfalls mit der Hauptuntersuchung zusammengefasst. Hier spart der Autofahrer. Weil die Entgeltordnung wegen der Reduzierung des Arbeitsaufwandes vorschreibt, dass nur 70 Prozent des AU-Tarifes berechnet werden, verringern sich die Kosten von bisher 72,20 auf 66 Euro. Ab 2010 gilt diese Regelung für alle Pkw. Dann wird auch die gesonderte AU-Plakette für das vordere Kennzeichen abgeschafft.

Trabi-Fahrer können aufatmen. Mit der geänderten Verordnung brauchen sie künftig analog zur Hauptuntersuchung ihre Abgaswerte auch nur noch alle zwei Jahre überprüfen zu lassen. Bisher waren jährliche Kontrollen vorgeschrieben. Überhaupt nicht mehr vorgesehen ist die AU für vor 1969 gebaute Oldtimer.

Ebenfalls neu ist, dass bei allen ab heute zugelassenen Pkw zusätzlich acht verschiedene Komponenten der Bordelektronik überprüft werden. Dazu gehören unter anderem das Anti-Blockier-Systems (ABS), das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP), die Airbags und das Kurvenlicht. Nach einer Studie des Verbandes der Automobilindustrie liegt der Wertanteil der Elektronik in den Fahrzeugen heute bereits bei 25 Prozent und könnte bis 2010 auf 35 bis 40 Prozent steigen, heißt es bei der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).

Für private Pkw, die jetzt neu zugelassen werden, ist die erste Untersuchung weiterhin erst in drei Jahren fällig. Mietwagen und Taxis müssen dagegen jährlich untersucht werden.

Technische Prüfstellen werden in den alten Bundesländern von den drei regionalen TÜV-Organisationen sowie in den neuen Bundesländern von der Dekra betrieben. Nur in Berlin konkurrieren beide Anbieter bei gleichen Preisen. An Tankstellen und Kraftfahrzeugwerkstätten können die Abgasuntersuchungen weiter auch in eigener Regie vornehmen, die Hauptuntersuchungen werden hier von Angehörigen der Überwachungsorganisationen vorgenommen, zu denen neben Dekra und TÜV beispielsweise auch GTÜ und KÜS gehören. Hier können, ebenso wie in Brandenburg, abweichende Preise gelten. Denn der Gesetzgeber hat nur Rahmen vorgegeben. Diese Margen sind für die Technischen Prüfstellen verbindlich. Die Überwachungsorganisationen sollen sich daran orientieren. Der Rahmen für eine reine Hauptuntersuchung liegt zwischen 30,28 und 45,12 Euro.

Rainer W. During

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