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Neue Regelung, viel Kritik: Ganztagsbetreuung für Fünft- und Sechstklässler

NEU Der Gesetzentwurf des Senats sieht vor, dass Grundschüler der fünften und sechsten Klassen künftig ohne erneute Bedarfsprüfung die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen können – allerdings nicht in den Ferien. Ab nächstem Schuljahr gilt die neue Regelung für Fünftklässler, im Jahr darauf auch für Sechstklässler.

NEU

Der Gesetzentwurf des Senats sieht vor, dass Grundschüler der fünften und sechsten Klassen künftig ohne erneute Bedarfsprüfung die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen können – allerdings nicht in den Ferien. Ab nächstem Schuljahr gilt die neue Regelung für Fünftklässler, im Jahr darauf auch für Sechstklässler. Rund 7000 Schüler sollen davon profitieren, schätzt die Bildungsverwaltung. Als Alternative zur Ferienbetreuung verweist der Senat auf Angebote von Vereinen und freien Trägern.

BISHER

Schon bisher konnten Fünft- und Sechstklässler in den Hort gehen, auch zu Ferienzeiten, wenn die Eltern einen besonderen Bedarf nachweisen konnten. Rund 2700 Kinder nahmen das Angebot in Anspruch.

KRITISCH

Die Abschaffung der Ferienbetreuung für die Fünft- und Sechstklässler stößt auf heftige Kritik. „Kein Berliner Elternteil hat 72 Tage Urlaub im Jahr“, heißt es beim Bezirkselternausschuss in Mitte. Bei dem Vorhaben gehe es nur ums Sparen, es sei ein Rückschlag für alle Eltern, sagt Özcan Mutlu von den Grünen. Der Beschluss widerspreche der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, kritisiert der Kinderschutzbund.

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