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Polizei spricht von Intensivtäterin: Prügelmädchen war noch nicht strafmündig

Der Prügel-Angriff auf eine 13-Jährige – dokumentiert auf einem Video, das derzeit über Facebook verbreitet wird – bleibt für die Haupttäterin ohne strafrechtliche Konsequenzen. Seit mehreren Jahren ist sie der Polizei als Intensivtäterin bekannt.

Gegen das Mädchen werde zu dem Vorfall nicht ermittelt, weil sie zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt und deshalb noch nicht strafmündig war, erklärte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Dienstag. Das Mädchen sei aber seit drei Jahren bei der Polizei bekannt und werde als Intensivtäterin eingestuft. Sie sei bereits wegen einer Vielzahl von Delikten aufgefallen, darunter Körperverletzung, Diebstahl und Beleidigung. Bisher sei das Jugendamt dafür zuständig gewesen, auf das Mädchen einzuwirken. Steltner zufolge sei sie schon in mehreren Heimen im ganzen Bundesgebiet untergebracht gewesen. Aus dem Heimen sei sie geflohen oder habe sich schlecht benommen. „Ein ganz schwieriger Fall“, so der Staatsanwalt.

Inzwischen sei sie 14 Jahre alt geworden, und weitere Taten würden ab jetzt konsequent strafrechtlich verfolgt. Das andere Mädchen, das in dem Video als Mittäterin zu sehen ist, war zum Tatzeitpunkt bereits 14 Jahre alt, gegen sie werde noch ermittelt. Der Vorfall ereignete sich bereits im September letzten Jahres auf einem Spielplatz im Kreuzberger Böcklerpark. Auf dem Video sieht man, wie zwei Mädchen auf ein anderes Mädchen einprügeln und ihren Kopf auf einen Metallzaun schlagen.

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