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Promotion: Patente Doktoren

Fachhochschulen wollen ihre Absolventen selber promovieren - und suchen Partner im Ausland.

Yasmine Chahed ist lieber gleich ins Ausland gegangen, um ihren Doktor zu machen. In Deutschland fühlte sich die Absolventin der Berliner Fachhochschule für Wirtschaft (FHW) trotz einer Diplomnote von 1,1 als „Absolventin zweiter Klasse“. An der Universität Düsseldorf etwa wäre sie ins dritte Fachsemester eingestuft worden. Heute promoviert Chahed an der London School of Economics, nachdem sie zuvor ein einjähriges Masterprogramm absolviert hatte. Im Herbst will die 30-Jährige, die 2007 als beste europäische Nachwuchswissenschaftlerin ausgezeichnet wurde, fertig sein und dann eine Postdoc-Stelle an der renommierten Londoner Uni antreten.

Für die Berliner FHW ist Chahed ein Paradebeispiel für die „großen Hürden“, die selbst ihren besten Absolventen in den Weg gestellt werden, wenn sie promovieren wollen. „Die Zulassungsbedingungen an den Universitäten sind prohibitiv und wirken abschreckend“, sagt FHW-Präsident Franz Herbert Rieger. Tatsächlich verlangen die Universitäten in der Regel einen Diplom- oder Masterabschluss mit mindestens Note 1,5. Darüber hinaus müssen die Bewerber in der Regel drei bis vier Hauptseminarscheine nachholen, Abschlussprüfungen in wenigstens zwei Fächern ablegen oder eine Abschlussarbeit schreiben, bevor sie zur Promotion zugelassen werden. „Eignungsfeststellungsprüfung“ nennt sich das.

„Das ist absolut diskriminierend“, sagt Andreas Geiger, Rektor der Fachhochschule Magdeburg und Sprecher der Gruppe der Fachhochschulen in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Die Hoffnung, dass sich die Unis mit der Einführung des Masterabschlusses offener zeigen würden, habe sich nicht erfüllt – obwohl die Kultusminister wiederholt auf die Gleichwertigkeit der Abschlüsse an FHs und Unis hingewiesen haben. Ein solches Vorgehen widerspricht aus Sicht der Fachhochschulen dem Grundsatz, dass die individuelle Forschungsleistung maßgeblich sein sollte. Daneben zählen – wie bei jedem Antragsteller – das positive Votum des Doktorvaters und eine Einzelfall-Entscheidung der Fakultät.

Trotz dieser Hürden ist die Zahl der zur Promotion zugelassenen FH-Absolventen von 2003 bis 2006 um 27 Prozent gestiegen – von bundesweit 822 auf 1043 Doktoranden, ergab eine Ende 2006 veröffentlichte HRK-Umfrage. Die Zulassungsquote habe sich vor allem in den technischen Fächern stark verbessert, sagt Christiane Gaehtgens, Generalsekretärin der HRK. „Dort gibt es teilweise einen Mangel an gutem wissenschaftlichen Nachwuchs.“ Aber auch wenn der Übergang von der FH zur Uni „formal kein Problem“ sei und sogar hoch qualifizierte Bachelor-Absolventen promovieren dürfen, könne von selbstverständlicher Durchlässigkeit keine Rede sein.

FHW-Präsident Rieger ist jetzt nach London gegangen, wie seine Absolventin Chahed. Seit zwei Monaten steht ein Kooperationsvertrag über gemeinsame Promotionen zwischen FHW und der South Bank University. In Großbritannien sind besonders ehemalige Polytechnische Hochschulen, die seit 1992 Unistatus erlangt haben, offen für Kooperationen. Sie müssen die Zahl ihrer Promotionen steigern, um in Ranglisten aufzusteigen.

Gefragte Partner sind auch osteuropäische Unis. So kooperiert die Hochschule Ravensburg-Weingarten mit der Universität Zielona Góra. FH-Rektoren äußern sich unter der Hand kritisch: Seine Absolventen im westlichen Ausland zu promovieren, sehe schon besser aus. Eine Reihe von Fachhochschulen wählt ohnehin den näher liegenden Weg – mit einer Partnerin aus der Nachbarschaft. Kooperationsvereinbarungen zwischen Universität und FH gibt es etwa in Bielefeld und Jena.

„Wir möchten alle drei Phasen des Bolognaprozesses in unseren Hochschulen umsetzen, Bachelor, Master und Promotion“, sagt FHW-Präsident Rieger. Er spricht auch im Namen der „UAS7-Hochschulen“, einem Zusammenschluss von sieben deutschen Universities of Applied Sciences zu einem „Bündnis der Exzellenz“. Wenn die Universitäten nicht besser kooperieren, könnten die Fachhochschulen in letzter Konsequenz „ein selektives Promotionsrecht der einzelnen Hochschulen“ fordern, heißt es in einer UAS7-Erklärung. Es könnte forschungsstarken Fachgebieten nach einer Evaluation durch den Wissenschaftsrat verliehen werden. Das hat das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) vorgeschlagen. Eine solche Qualitätskontrolle müsse dann auch für die Universitäten gelten, an denen keinesfalls durchgehend auf hohem Niveau geforscht werde, sagte CHE-Chef Detlef Müller-Böling 2006. An Fachhochschulen ist das ein geflügeltes Wort geworden.

In Hamburg bahnt sich unterdessen ein Dammbruch an: Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und GAL darauf geeinigt, der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) „für einzelne Exzellenzbereiche in einem Modellversuch die Promotionsbefugnis“ zu erteilen.

Ein eigenes Promotionsrecht für Fachhochschulen bleibt allerdings unter Hochschulmanagern äußerst umstritten. Die Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften an den Universitäten (4ING) sehen „ein stimulierendes Forschungsumfeld“ für Promotionen „derzeit nur an (Technischen) Universitäten“. Ein Promotionsrecht für Fachhochschulen würde das Profil des Dr. Ing. „verwischen und gefährden“.

Der Wissenschaftsrat sah in seiner Empfehlung zu den Fachhochschulen „keinen Handlungsbedarf“ für eine Änderung des Promotionsrechts. Die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses gehöre weiterhin zum „Kern des Bildungsauftrags der Universitäten“. An dieser Position von 2002 habe sich nichts geändert, heißt es auf Nachfrage.

Dass Fachhochschulen überhaupt die Forschungsstärke haben, um wissenschaftlichen Nachwuchs angemessen ausbilden zu können, bezweifeln viele Wissenschaftler an Universitäten. Die HRK sieht das heute anders. „Die Forschung hat an einer Reihe von Fachhochschulen hohe Qualität und gewinnt an Dynamik“, sagt Generalsekretärin Gaehtgens. Gleichzeitig habe angewandte Forschung heute eine größere Bedeutung für die Unis. „Es gibt immer mehr Schnittstellen.“ Daran sollen „kooperative Graduiertenkollegs“ anknüpfen. Bis zu 24 gemeinsame Doktorandenprogramme sollen in den nächsten Jahren entstehen, sagt Gaehtgens. Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Matthias Kleiner, hat ein solches Sonderprogramm, das Bundesforschungsministerin Annette Schavan finanzieren will, bei der jüngsten HRK-Sitzung in Jena allerdings abgelehnt, ist aus Rektoren-Kreisen zu erfahren.

Wie der Wissenschaftsrat empfiehlt die HRK ihren Mitgliedern seit Jahren die „kooperative Promotion“, an der ein Betreuer von der FH beteiligt ist. In fast allen Bundesländern sind sie in den Hochschulgesetzen auch vorgesehen. Dass es dafür einen Bedarf gibt, stellt Matthias Reyer, Leiter der Fakultätsverwaltung für Verkehrs- und Maschinensysteme an der TU Berlin, infrage. Der Normalfall seien Ingenieure aus der Praxis, die etwa ein Patent angemeldet hätten und darüber ihre Doktorarbeit schreiben wollten. Nicht direkt von der FH, sondern aus Unternehmen kämen auch Nachwuchskräfte, die nur mit Doktortitel weiter aufsteigen könnten. Diese Promovenden wollten einen Betreuer von der TU – und keinen von ihrer Fachhochschule. Aber auch Absolventen, die frisch von der FH kommen, „wollen bei uns in ein neues Leben eintauchen“, sagt Reyer.

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