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Schule: RECHTSLAGE

DEUTSCHLANDDie Debatte über Schülerinnen mit Kopftuch in der Schule ist aus rechtlichen Gründen hinfällig: Laut Artikel 4 des Grundgesetzes wird in Deutschland die ungestörte Religionsausübung gewährleistet. Die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ist unverletzlich, heißt es darin.

DEUTSCHLAND

Die Debatte über Schülerinnen mit Kopftuch in der Schule ist aus rechtlichen Gründen hinfällig: Laut Artikel 4 des Grundgesetzes wird in Deutschland die ungestörte Religionsausübung gewährleistet. Die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ist unverletzlich, heißt es darin. In einigen Bundesländern ist das Kopftuch allerdings für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen verboten: Als potenzielle Vorbilder sollen sie neutral erscheinen.

TÜRKEI UND FRANKREICH

Anders als Deutschland ist die Türkei – wie Frankreich – ein laizistischer Staat. Das heißt: Die Trennung von Staat und Religion ist hier in der Verfassung verankert. Für die Kopftuchfrage bedeutet das: Es ist per Gesetz festgelegt, dass an staatlichen Schulen „Symbole und Kleidungsstücke“ verboten sind, die die Religionszugehörigkeit der Schüler zur Schau stellen. Schülerinnen mit Kopftuch werden in Frankreich und in der Türkeit nach Hause geschickt. fat

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