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Reisekosten für Lehrer: Brandenburg stoppt Klassenfahrten

Bisher mussten Lehrer ihre Reisekosten bei Klassenfahrten selbst zahlen. Nach einem Gerichtsurteil legt Brandenburg vorerst weitere Klassenfahrten auf Eis. Auch in Berlin soll es bald neue Regelungen geben.

In den meisten Berufen ist es selbstverständlich: Die Kosten für Dienstreisen trägt der Arbeitgeber. Zumindest für verbeamtete Lehrer gilt das bisher jedoch nicht: Sie müssen die Klassenfahrten, meist aus eigener Tasche zahlen. In Brandenburg hat dagegen ein Lehrer vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) geklagt und Recht bekommen. Als Konsequenz hat das Bildungsministerium in Potsdam nun alle Planungen für Klassenfahrten im nächsten Jahr gestoppt. Schon im Herbst letzten Jahres hatte das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil (9 AZR 183/11) klargestellt, dass die Reisekosten auch für Beamte erstattet werden müssen, wenn die Fahrt zu den Dienstpflichten gehöre. Geklagt hatte eine Lehrerin aus Münster. Das Land verstoße gegen seine Fürsorgepflicht und stelle Lehrer unzulässig vor die Wahl, entweder selbst zu zahlen oder dafür verantwortlich zu sein, dass die Fahrt nicht stattfinden könne, so die Richter.

Das Urteil sei auch für Berlin anzuwenden, hieß es dazu am Montag aus der Bildungsverwaltung. Momentan werde das weitere Vorgehen geprüft. Voraussichtlich werden die bisher geltende Ausführungsvorschrift geändert, so Sprecherin Beate Stoffers.

Bisher wurde es auch in Berlin so gehandhabt, dass Lehrer ihre Reisekosten in der Regel selbst bezahlen. In der „Ausführungsvorschrift zu Veranstaltungen in der Schule“ heißt es, dass verbeamtete Lehrer auf die Erstattung ihrer Kosten verzichten können, „wenn andernfalls die Schülerfahrt, der Wandertag oder die Exkursion wegen Fehlens der erforderlichen Mittel zum Zeitpunkt der Genehmigung nicht durchgeführt werden können“ (Paragraph 5). Viele Lehrer fühlten sich durch diese Formulierung moralisch unter Druck gesetzt, sagt Sabine Dübbers, Schulexpertin bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Viele würden es ihren Schülern nicht antun wollen, die Reise deshalb ausfallen zu lassen. Bei einer Exkursion ins Umland hielten sich die Kosten zwar in Grenzen. „Bei einer Klassenfahrt nach Paris sieht das aber ganz anders aus“, sagt Dübbers.

Angestellte Lehrer und Erzieher müssen laut Vorschrift ihre Reisekosten erstattet bekommen, sie dürfen nicht „freiwillig“ darauf verzichten. „Da muss der Schulleiter dann sehen, wo er die Mittel herbekommt“, so Dübbers.

Wenn Brandenburg nun alle Klassenfahrten stoppe, sei das eine „katastrophale Lösung“, sagte die Berliner GEW-Vorsitzende Sigrid Baumgardt. Klassenfahrten seien lehrreich und wichtig für das soziale Gefüge. „Da profitieren alle davon“. Ein solch drastischer Schritt wie in Brandenburg ist in Berlin allerdings dem Vernehmen nach nicht vorgesehen. Die neuen Regelungen könnten schon im nächsten Schuljahr greifen.

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