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Volksbegehren: So ist es bei den Kitas

Der Landeselternausschuss Kita hat sich in den vergangenen Jahren für eine bessere Kita-Ausstattung mit einem Volksbegehren engagiert. Nun soll es auch eins für Hortkinder geben.

GLEICHBERECHTIGT

Die Senatsbildungsverwaltung unterstützt alle Kitas – sowohl die Eigenbetriebe als auch die Kitas in freien Trägerschaften – mit den gleichen kindbezogenen Zuschüssen. Je nach Alter, Herkunft und Aufenthaltszeit liegen diese zwischen 397 und 864 Euro pro Monat.

ELTERN MACHEN MOBIL
Für eine bessere Kita-Ausstattung hat sich in den vergangenen Jahren der Landeselternausschuss Kita (Leak) erfolgreich mit einem Volksbegehren engagiert. Unter anderem forderten die Eltern eine engere Erzieher-Kind-Relation und einen dreijährigen Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz. Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) nahm diese Forderungen mit in sein Kita-Gesetz auf. Zusammen mit dem Landeselternausschuss Schule (Lea) hat der Leak nun auch die erste Hürde für ein Volksbegehren für Hortkinder genommen: Im Januar lagen 24 000 gültige Unterschriften vor, die das Begehren unterstützen. Die Initiatoren fordern unter anderem kleinere Hortgruppen. Zudem sollen alle Kinder Zugang zur Ganztagsbetreuung haben. Nun geht der Antrag ins Abgeordnetenhaus und muss dort binnen vier Monaten angenommen oder abgelehnt werden.

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