zum Hauptinhalt
Seit vier Jahren gibt es immer wieder Lehrerstreiks in Berlin. Hier ein Bild von 2013.

© dpa

Update

Tarifvertrag für Lehrer: Bitte unterschreiben Sie - vielleicht

Ein Schreiben des Senats an die angestellten Lehrer zum Tarifvertrag sorgt für Verwirrung. Kritiker befürchten, dass damit die Streikbereitschaft ausgehöhlt werden könnte.

Ein Schreiben der Senatsbildungs- und der Senatsfinanzverwaltung sorgt für Verwirrung bei Berlins angestellten Lehrern. Anfang dieser Woche hatten sie, gemeinsam mit ihrer Monatsabrechnung, den sechsseitigen Brief in ihrem Fach. Das Schreiben ist als Information über den Tarifvertrag für Lehrkräfte gedacht. Darin wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die Lehrer bis zum 31. Juli einen Antrag stellen müssen, wenn sie nach der neuen Entgeltordnung eingruppiert werden wollen. Für Mitglieder der GEW, die die meisten angestellten Lehrer in Berlin vertritt, gilt der Tarifvertrag nämlich nicht automatisch, weil die Gewerkschaft ihm nicht zugestimmt hat.

Es sei denn, sie stellen einen Antrag - und darüber soll das Schreiben offenbar informieren.

Florian Bublys von der Initiative "Bildet Berlin" hält die Aktion für ein politisches Manöver: "Anscheinend will der Senat nun bei den einzelnen Angestellten gewissermaßen eine individuell abgegebene Unterschrift durch die Hintertür erreichen", sagte er. So solle offenbar die Streikbereitschaft der Lehrer geschwächt werden.

Der Tarifvertrag, um den es geht, ist höchst umstritten, abgeschlossen wurde er bereits im vergangenen Jahr von der Tarifgemeinschaft der Länder und dem Beamtenbund, dem allerdings nur wenige angestellte Lehrer angehören. Die GEW kämpft immer wieder mit Streiks um die Aufnahme von eigenen Tarifverhandlungen mit dem Finanzsenator, zuletzt legten am Donnerstag vor Pfingsten über 3000 Pädagogen die Arbeit nieder.

Der Hauptpersonalrat klagt

Laut GEW bedeutet der Tarifvertrag für die meisten Lehrkräfte keine Verbesserung, für manche Gruppen sogar eine Verschlechterung, etwa für Fachpraxis-Lehrer und Quereinsteiger. Der Senat ist offenbar dennoch der Meinung, dass der Vertrag in Berlin gültig ist und wendet ihn auf neu eingestellte Lehrer an. Der Hauptpersonalrat für den öffentlichen Dienst sieht das anders. Er klagt derzeit beim Verwaltungsgericht, weil er nicht beteiligt wurde.

Das Schreiben ist in einem schwer verständlichen Verwaltungsdeutsch gehalten. Bei den Personalräten haben bereits zahlreiche verunsicherte Lehrer angerufen, die nicht wissen, was das Schreiben bedeutet und wie sie darauf reagieren sollen.

30 Euro mehr für Grundschullehrer

Bei der GEW reagiert der Vorsitzende Tom Erdmann relativ gelassen. Die Behörde habe den Sachverhalt eigentlich korrekt, wenn auch schwer verständlich, dargestellt. Angesichts der aktuellen Lehrerstreiks spricht er von einem "etwas seltsamen Zeitpunkt", jedoch glaube er nicht, dass viele Lehrer einen entsprechenden Antrag stellen werden. "Verbesserungen gibt es eigentlich nur für die Gruppe der pädagogischen Unterrichtshelfer, das sind in Berlin etwa 200 Personen. Und Grundschullehrer können 30 Euro mehr bekommen - das reicht als Anreiz wohl kaum aus." Dennoch sollten alle Lehrer prüfen, ob der Vertrag eventuelle Verbesserungen oder Verschlechterungen für sie persönlich bedeute und sich vom Personalrat beraten lassen, ob sie einen Antrag stellen sollen.

Lehrer dürfen trotzdem streiken

Egal, ob die Lehrer den Antrag stellen oder nicht, sie dürfen weiterhin streiken, stellte GEW-Tarifexperte Udo Mertens klar. Der GEW-Vorsitzende Tom Erdmann hatte zunächst gesagt, dass für diese Lehrer dann die Friedenspflicht gelte (so war es auch in einer früheren Version dieses Artikels zu lesen. Mertens korrigierte das inzwischen: "Es ist völlig legitim Verbesserungen mitzunehmen. Ein Antrag eines GEW-Mitgliedes auf Höhergruppierung oder die Zahlung der Angleichungszulage hat keine Auswirkungen auf das Streikrecht", schreibt er in einer Mail an die Mitglieder.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false