zum Hauptinhalt

Schule: Wohnmobile - neue Fristen für Hauptuntersuchung Für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen kann Plakette verlängert werden

Einige Änderungen gelten seit November für die Hauptuntersuchungen von Wohnmobilen. Denn statt bereits zwei Jahre nach Erstzulassung müssen Wohnmobile bis 3,5 Tonen nun erstmals nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung.

Einige Änderungen gelten seit November für die Hauptuntersuchungen von Wohnmobilen. Denn statt bereits zwei Jahre nach Erstzulassung müssen Wohnmobile bis 3,5 Tonen nun erstmals nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung. Die nächsten Vorführungen sind dann im Zweijahresrhythmus fällig. Damit gelten für diese Fahrzeuge nun die gleichen Fristen wie für Pkw. Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen zunächst alle zwei Jahre und vom siebten Jahr an jährlich zur Prüfung. Diese Änderungen gelten rückwirkend. Deshalb können Fahrzeughalter bei den Überwachungseinrichtungen und Zulassungsbehörden eine längere Laufzeit für bereits erteilte Plaketten beantragen, wenn die letzte Hauptuntersuchung noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt. mm

-

Zur Startseite