zum Hauptinhalt

Berlin: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald will erneut gegen Hotel und Wohnungen auf dem Teufelsberg klagen

Die Gegner der Teufelsberg-Bebauung geben nicht auf: Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) hat jetzt erneut vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Der Verband hoffe, dass nun "das Ganze noch einmal aufgerollt" werde, sagte der Landesvorsitzende Hartmut Kenneweg dem Tagesspiegel.

Die Gegner der Teufelsberg-Bebauung geben nicht auf: Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) hat jetzt erneut vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Der Verband hoffe, dass nun "das Ganze noch einmal aufgerollt" werde, sagte der Landesvorsitzende Hartmut Kenneweg dem Tagesspiegel. Bereits im Februar hatte man einen gerichtlichen Teilerfolg, aber keinen Stopp des Projekts erreicht. Der Kölner Investor Gruhl & Partner plant ein Tagungshotel, Wohnungen, ein Lokal und ein Spionagemuseum auf dem Gelände der ehemaligen Abhörstation der Alliierten. Der Baubeginn wurde auf Anfang 2000 verschoben.

Den neuen Vorstoß bezeichnet Kenneweg als "Untätigkeitsklage" gegen das Land Berlin (vertreten durch die Umweltverwaltung von SPD-Senator Peter Strieder). Man fordere ein "Waldumwandlungsverfahren" und die Beteiligung daran. Bevor das Gericht über die Klage-Zulassung entscheidet, hat der Senat bis Mitte September Zeit zur Stellungnahme.

Trotz fehlender Bäume sei die Bergspitze formal Wald, meint Kenneweg. "Nach dem Forstrecht gehören viele zeitweise baumfreien Flächen weiter zum Wald, zum Beispiel Wege, Spielplätze und Leitungsschneisen." Im ersten Prozess war eine Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz aufgehoben worden. Wegen der Projektgröße sei eine "Befreiung" unter Verbandsbeteiligung nötig, hieß es im Urteil. Die Baugenehmigung bleibe aber trotzdem gültig.

Die Umweltbehörde ging dann einen dritten Weg und hob die im Grunewald geltende Landschaftsschutz-Verordnung für die Bergspitze auf. Die Verbände wurden beteiligt, hatten aber (anders als bei einer "Befreiung") kein Klagerecht. Laut SDW waren die Einwände den Beamten "nicht einmal eine Eingangsbestätigung wert". Zudem hält Kenneweg eine Teilaufhebung des Landschaftsschutzes für unmöglich: "Bei Uralt-Verordnungen wie dieser nach dem Reichsnaturschutzgesetz von 1935 gilt: ganz oder gar nicht!" Die Vorschrift müsste völlig neu erstellt werden. Das habe der Senat wohl vermieden, weil der Bau ursprünglich im vergangenen Juni beginnen sollte. Nun sei die Verordnung ungültig - und damit sogar der ganze Grunewald ungeschützt.

Anders sieht es Referatsleiter Christian Muhs von der Umweltverwaltung: Ein Umwandlungsverfahren komme nicht in Frage, weil der nach dem Zweiten Weltkrieg aus Häusertrümmern aufgeschüttete Berg "nie Wald gewesen" sei. Eine Teilaufhebung des Landschaftsschutzes habe es auch schon im Tegeler Forst mit Zustimmung der Justizbehörde gegeben.

Unterdessen weigerte sich das Bezirksamt Wilmersdorf, Strom- und Wasserleitungen durch das Landschaftsschutzgebiet um den Berg zu genehmigen. Der Bezirk hatte auch die Baupläne abgelehnt, weshalb ihm das Verfahren entzogen wurde. Die Umweltbehörde sieht in den Genehmigungen kein Problem: "Dann machen wir das eben."

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false