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Berlin: Schwangere Freundin getötet – neun Jahre Haft

Sie hatte mit der Trennung gedroht, da rastete er aus. Er schlug mit dem Hammer zu und erstickte sie

Der aufgestaute Frust über die gescheiterte Beziehung schlug in Zorn um. Und schließlich führte sie zum tödlichen Angriff: Richard C. hatte im Streit mit einem Hammer auf seine im siebten Monat schwangere Lebensgefährtin eingeschlagen und ihr dann ein Kissen aufs Gesicht gedrückt. Das Landgericht sprach den 45-Jährigen gestern des Totschlags und des Schwangerschaftsabbruchs schuldig. Gegen den Mann aus Stettin erging eine Haftstrafe von neun Jahren. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Auslöser der Bluttat in der Spandauer Wohnung des Angeklagten war vermutlich die von der 34-Jährigen angedrohte Trennung. Sie fahre in ihr Heimatland und kehre nicht mehr zurück, soll die Polin am Morgen des 8. Dezember vergangenen Jahres angekündigt haben. Der arbeitslose Dreher habe sich enttäuscht und ausgenutzt gefühlt, sagte die Vorsitzende Richterin. Mindestens fünfmal schlug C. auf die Frau ein.

Das Paar hatte sich im Frühjahr 2005 über eine Kontaktanzeige kennengelernt. Zunächst verlief die Beziehung harmonisch. Schon bald zog die Frau zu ihm in seine Einzimmerwohnung. Auch ihre in Polen lebende 14-jährige Tochter kam häufiger vorbei. Richard C. und Renata Z. dachten an Heirat und reichten Papiere für eine Eheschließung ein. Die Frau sei seine große Liebe gewesen, hatte der Angeklagte im Prozess erklärt. „Ich habe mich auch auf unser gemeinsames Kind gefreut.“

Die finanziellen Möglichkeiten der beiden waren beschränkt und führten immer wieder zu Auseinandersetzungen. „Streit und Aussöhnung wechselten sich ab“, hieß es im Urteil. Zuletzt ging es um den Kauf eines Autos. Der Angeklagte sagte, ein von ihm ausgesuchter Gebrauchtwagen sei seiner Freundin nicht gut genug gewesen. Renata Z. habe gefordert, dass er endlich „das Geld aus der Socke“ rausrücken und ihr damit ihre Wünsche erfüllen solle.

Unter Tränen hatte Richard C. vor Gericht von dem verhängnisvollen Morgen berichtet. Die wuchtigen Schläge mit dem Hammer räumte er ein. An das Kissen kann er sich angeblich nicht erinnern. „Ich wollte das alles nicht“, beteuerte er immer wieder. Ihm gegenüber saßen Mutter und Schwester der Getöteten als Nebenklägerinnen. Entrüstet wirkten sie, als er Renata Z. als materiell orientiert darstellte. „Sie war ein so ehrlicher und guter Mensch“, rief die Schwester nach dem Urteil. Ihre Mutter, die während des Prozesses ein Foto ihrer getöteten Tochter um den Hals trug, erlitt einen Weinkrampf.

Das Gericht ging davon aus, dass C. in einem Gefühlsausbruch zuschlug. Der von Zeugen eher als „angstneurotisch und depressiv geprägt“ beschriebene Angeklagte habe die angekündigte endgültige Trennung als bedrohlich empfunden. Bei der Tat habe er auch die Tötung des Embryos in Kauf genommen. Strafmildernd wirkte sich eine verminderte Schuldfähigkeit aus, die ein Gutachter nicht ausgeschlossen hatte.

Kerstin Gehrke

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