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Berlin: Schwedische Staatsanwältin verteidigt ihr Vorgehen

Die schwedische Staatsanwältin Pernilla Åström hat ihr Vorgehen bei den Ermittlungen gegen die beiden EishockeySpieler Yvon Corriveau und Brad Bergen gerechtfertigt. Am Anfang der Ermittlungen habe sie deutliche Hinweise darauf gehabt, dass die junge Frau vergewaltigt worden sei, sagte die Staatsanwältin.

Die schwedische Staatsanwältin Pernilla Åström hat ihr Vorgehen bei den Ermittlungen gegen die beiden EishockeySpieler Yvon Corriveau und Brad Bergen gerechtfertigt. Am Anfang der Ermittlungen habe sie deutliche Hinweise darauf gehabt, dass die junge Frau vergewaltigt worden sei, sagte die Staatsanwältin. Auf die Frage, warum sie inzwischen überzeugt sei, dass die junge Frau nicht die Wahrheit gesagt habe, sagte Pernilla Åström: „Ich bin nicht davon überzeugt, dass sie nicht die Wahrheit gesagt hat.“

Die beiden Profi-Spieler der Eisbären waren am 23. August festgenommen worden, weil eine 20 Jahre alte Frau behauptete, sie sei von ihnen vergewaltigt worden. Am Mittwoch wurden Corriveau und Bergen überraschend aus der Untersuchungshaft im schwedischen Kristianstad entlassen. Staatsanwältin Åström sprach von „technischen“ Hinweisen, die besagten, dass es nicht zu einer Vergewaltigung gekommen sei. Unterdessen lag unter anderem eine DNAAnalyse vor.

Mit Rücksicht auf alle drei Personen, auf die sich das Ermittlungsverfahren bezog, sagte Pernilla Aström nichts weiter über die Hinweise. Sie wolle niemanden „beschädigen“, indem sie Details der Untersuchung bekannt gebe, die klare Schlüsse auf das Geschehen im Hotelzimmer der beiden Eishockeyspieler zuließen. Die Dauer des Ermittlungsverfahrens begründete sie mit „umfangreichen“ Vernehmungen und Untersuchungen.

Doch habe sie nicht genug belastendes Material für eine Anklage gegen die beiden Eishockey-Spieler gefunden, sagte die Staatsanwältin. Den beiden Spielern selber steht es nun frei, die junge Frau wegen einer möglichen Falschaussage anzuzeigen. Laut Pernilla Åström hat sich die Staatsanwaltschaft entschieden, die Frau nicht zu belangen. wvb.

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