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Berlin: Schwere Schlappe für Senat im Streit um Wohnungsbauförderung Oberverwaltungsgericht zwingt das Land vorläufig zur Fortzahlung von Fördermitteln

Bei einem seiner wichtigsten Sparvorhaben hat der Senat eine herbe Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) verpflichtete das Land am Donnerstag mit einer Einstweiligen Anordnung, die Eigentümer einer im sozialen Wohnungsbau errichteten Anlage weiterhin finanziell zu fördern.

Bei einem seiner wichtigsten Sparvorhaben hat der Senat eine herbe Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) verpflichtete das Land am Donnerstag mit einer Einstweiligen Anordnung, die Eigentümer einer im sozialen Wohnungsbau errichteten Anlage weiterhin finanziell zu fördern. Damit steht auch grundsätzlich in Frage, ob der Senat den abrupten Stopp der Anschlussförderung durchsetzen kann. Die Landesregierung wollte auf diese Weise insgesamt etwa drei Milliarden Euro sparen.

Der 5.Senat des OVG hob einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes auf. Dieses hatte im März im Sinne des Senats entschieden. Die Entscheidung kann nicht mehr im Wege einer einstweiliger Anordnung angefochten werden. Damit muss das Land die Fördermittel an die Kläger so lange zahlen, bis die Richter in der Hauptsache entschieden haben. Da der Senat ebenso wie die Eigentümer den Gang durch alle Instanzen angekündigt hatten, wird das Land die Anschlussförderung mindestens in diesem Fall möglicherweise auf Jahre hinaus weiter zahlen müssen. Rechtsanwalt Klaus Riebschläger, der die Kläger vertritt, sagte dem Tagesspiegel, die Entscheidung habe Vorbildcharakter für alle anderen Eigentümer, die vom Förderstopp betroffen sind. Ein Wohnungsbauexperte des Senats bestritt dies allerdings.

Der Rechtsstreit spielt vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung um die Förderung im sozialen Wohnungsbau. Der Senat hatte im Februar beschlossen, Eigentümern von Wohnhäusern keine Anschlussförderungen mehr nach Ablauf der 15-jährigen Grundförderung zu gewähren. Betroffen sind etwa 25000 Wohnungen, deren Bewohner mit Mieterhöhungen rechnen müssen.

Die Finanzverwaltung erklärte, sie sei trotz des Gerichtsbeschlusses zuversichtlich, in der Hauptsache zu gewinnen. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen begrüßte den Beschluss. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Martin Lindner sagte, der Senat erhalte nun die Quittung für sein populistisches Vorgehen. Es wäre besser gewesen, über Verhandlungen eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

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