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Berlin: Sechs Jahre zahlen

VERFAHREN Zunächst muss es einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern geben. Mit Hilfe einer Beratungsstelle wird ein Zahlungsplan erstellt.

VERFAHREN

Zunächst muss es einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern geben. Mit Hilfe einer Beratungsstelle wird ein Zahlungsplan erstellt. Wenn ein Gläubiger ablehnt, gilt der Einigungsversuch als gescheitert. Erst dann kann das gerichtliche Verfahren eröffnet werden.

ENTSCHULDUNG

Der Richter setzt einen Insolvenzverwalter ein. Sechs Jahre lang muss ein Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abführen, der das Geld an die Gläubiger verteilt. Schulden, die nicht zurückgezahlt werden können, werden danach erlassen.

BERATUNG

Die Senatssozialverwaltung muss die Beratungsstellen zulassen. Außerdem können Rechtsanwälte und Steuerberater tätig werden, laut Sozialverwaltung aber nur im direkten Mandatsverhältnis. Beratungsstellen findet man unter www.schuldnerberatung-berlin.de sik

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