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Berlin: Sechseinhalb Jahre Haft für Kindsvergewaltiger Konstantinos M. missbrauchte

ein achtjähriges Mädchen auf der Schultoilette.

Brutal, abscheulich, eine unfassbare Tat. Es war ein doppelter Tabubruch, sagte die Richterin. „Sie haben sich zu ihrer sexuellen Befriedigung einer Achtjährigen bemächtigt und sind in den Schutzraum der Schule eingedrungen“, hielt sie dem Angeklagten vor. Gegen Konstantinos M. wurde nach dem Missbrauch des Mädchens auf einer Schultoilette eine Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren verhängt. Das Landgericht sprach den 30-Jährigen am Freitag der besonders schweren Vergewaltigung, des schweren Missbrauchs eines Kindes sowie der Körperverletzung schuldig.

Konstantinos M. hatte gestanden. „Was ich gemacht habe, ist unverzeihlich“, sagte er. Offen blieb sein Motiv. Ein Psychiater ging von einer „Vergewaltigung aus Wut und Frustration“ aus. M. hat keinen Beruf gelernt, war zuletzt arbeitslos und ohne Beziehung zu einer Frau. Er war unzufrieden und neidisch auf andere, lebte mit Alkohol, Drogen und Computer-Ballerspielen in den Tag hinein. Seine Aggression richtete sich gegen Dinge und Menschen. Nach einem Angriff auf einen Taxifahrer bekam er im Januar 2012 eine Geldstrafe.

Am 1. März tauchte der Grieche nach einer durchzechten Nacht auf dem Schulhof der Humboldthain-Grundschule in Gesundbrunnen auf, die er einst selbst besuchte. Angeblich suchte er seinen alten Sportlehrer. Dann sah er zufällig Lara (Name geändert) aus der 3. Klasse. Er zog sie in eine Kabine der Jungentoilette, hielt ihr hinter verriegelter Tür ein Küchenmesser an den Hals, versetzte sie in Todesangst. Er erzwang Oralverkehr, biss sie, hielt ihr den Mund zu. Als sich Stimmen näherten, kletterte Lara über die Wand.

Der Missbrauch eines Kindes „erschüttert uns in den Grundfesten“, sagte Richterin Iris Berger. Sie werden an Körper und Seele verletzt. „Sie sind der Urtyp unschuldiger Opfer.“ Die Folgen seien nicht absehbar. Lara erlitt Bisswunden, Kratzer, Hämatome. Tief saß die Angst. Zuerst habe sie nur geweint, sagte ihre Mutter.

„Ich bereue alles“, beteuerte M. Seine Tat mache ihn ratlos. Pädophile Neigung liegt laut Gutachten nicht bei ihm vor. Das Gericht erkannte ihm verminderte Schuldfähigkeit aufgrund von Alkohol und Drogen zu. Sein Geständnis ersparte Lara eine Aussage im Prozess. Das berücksichtige das Gericht im Urteil, das dem Antrag der Anklägerin entsprach. Kerstin Gehrke

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