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Berlin: Semmelrogge wieder vor Gericht

Der Schauspieler soll einen Flughafen-Angestellten beleidigt haben. Er erhebt Einspruch

Martin Semmelrogge und die Konfrontation mit dem normalen Leben – das ging schon manches Mal daneben. Mehr als zwanzig Verurteilungen handelte sich der Mann, der in seinen Filmrollen meist den Bösewicht spielt, bereits ein. Nun droht eine weitere – f ür eine Szene auf dem Flughafen Tegel. Weil der Schauspieler einen Angestellten unflätig beschimpft haben soll, endete die Szene zunächst statt mit einer Klappe mit einem Strafbefehl über 5000 Euro. Semmelrogge aber legte Einspruch ein. Am 23. August soll es zum Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten kommen. Da könnte es im Falle einer Verurteilung eng werden. Denn Semmelrogge stand unter Bewährung.

Es geschah im November letzten Jahres. Der 46-jährige Schauspieler hatte einen innerdeutschen Flug gebucht. Er wollte seinen Hirtenhund-Mischling Crazy mit an Bord nehmen. Und um Crazy gab es wohl Streit. So soll es abgelaufen sein: Semmelrogge besteht darauf, dass das Tier während des Fluges bei ihm bleiben darf. Als Handgepäck. Im Prinzip ist so etwas möglich. Aber nur unter bestimmen Bedingungen. Eine davon: Box und Tier dürfen zusammen nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen. Semmelrogges Hund sah nicht wie ein solches Leichtgewicht aus. Jedenfalls nicht aus Sicht des Mitarbeiters von British Airways. Im Streit soll Semmelrogge schließlich mit Äußerungen wie „Lernen Sie erstmal Deutsch“ ausfallend geworden sein.

Martin Semmelrogge und Tegel. Auch da ist der Prozess nicht das erste Kapitel. Vor fünf Jahren stand der Schauspieler vor Gericht, weil er auf dem Flughafen zwei Reisekauffrauen mit einem sexistischen Spruch beleidigt hatte. Als er von den Damen wie ein ganz normaler Passagier behandelt wurde, der seinen Ausweis zeigen muss, griff Semmelrogge tief in die Zotenkiste: „Scheiß Weiber. Ihr seid wohl schlecht gefickt worden." Er nannte das einen „peinlichen Fauxpas“ in einer hektischen Situation, entschuldigte sich und zahlte anstandslos die verhängte Geldstrafe. In dem damaligen Prozess um Beleidigung schrieb ihm die Richterin ins Drehbuch, dass ein Prominenter auch Vorbildfunktion habe. Doch die Justiz musste sich bald wieder mit dem wegen Verkehrsverstößen, Diebstählen und Rauschgiftdelikten vorbestrafen Schauspieler befassen. Es kamen Bewährungsstrafen wegen Trunkenheit am Steuer und Fahrens ohne Führerschein hinzu. Und nun die Sache mit der angeblichen Beleidigung. Vielleicht wurde Semmelrogge sauer, weil er schon einmal erlebte, dass Crazy draußen bleiben muss. Das war am Eingang des Zoologischen Gartens. Der prominente Besucher fand das „skandalös“ und regte sich folgenlos auf. Nun könnte es ihn hart treffen, es droht sogar Haft. Jedenfalls wenn das Gericht meint, dass sich Martin Semmelrogge im normalen Leben nicht bewährt hat. Kerstin Gehrke

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