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Berlin: Senat erlässt Ehepaaren die Zweitwohnungssteuer

Sarrazin: Bisherige Regelung nach Gerichtsurteil verfassungswidrig. FDP und Mieterverein fordern Befreiung aller Partnerschaften

Die vor acht Jahren eingeführte Berliner Zweitwohnungssteuer ist mit der Verfassung unvereinbar und wird reformiert. Diesen Schluss zieht Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November.

Die Richter hatten anhand zweier Fälle aus Hannover und Dortmund geurteilt, dass die dortige Abgabe für Zweitwohnungen bei Eheleuten gegen den im Grundgesetz verbürgten besonderen Schutz der Ehe verstößt. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP kündigt Sarrazin jetzt an, dass seine Verwaltung einen neuen Gesetzentwurf vorlegen wird, der Eheleute von der Steuer befreit.

Das neue Gesetz ist laut Finanzverwaltung bereits in Arbeit und soll demnächst von Senat und Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Es soll rückwirkend ab 1. Januar diesen Jahres gelten. Befreit von der Steuer sind dann alle Eheleute, die ihren Lebensmittelpunkt in einer anderen Stadt haben, bei denen ein Partner aber wegen einer Arbeitsstelle in Berlin hier auch eine Wohnung hat.

Wie viele Teilzeit-Berliner von der Erleichterung betroffen sind, konnte die Finanzverwaltung gestern nicht sagen. Die Betroffenen sollen demnächst Fragebögen erhalten, mit denen geklärt wird, ob sie verheiratet sind und was der Grund für ihren Zweitwohnsitz in Berlin ist, kündigte Sarrazins Sprecher Matthias Kolbeck an. Die FDP schätzt, dass einige tausend Ehepaare bislang die zusätzliche Steuer bezahlen. Zahlungen aus den Jahren vor 2006 bleiben von der geplanten Gesetzesnovelle unberührt, stellt der Finanzsenator in seiner Antwort klar.

Die Zweitwohnungssteuer beträgt laut Finanzverwaltung fünf Prozent der Nettokaltmiete. Bei einer Miete von 300 Euro würden Eheleute also künftig 15 Euro monatlich sparen. Wie viel Geld dem Land dadurch verloren geht, lässt sich laut Finanzverwaltung erst nach Ablauf dieses Jahres genau sagen. Einige hunderttausend Euro dürften es wohl sein.

Die FDP, die das Thema im Parlament aufgebracht hat, begrüßt den Schritt der Landesregierung, hätte sich die Reform jedoch schon früher gewünscht. „Es ist gut, dass sich der Senat eingesteht, dass man ein Gesetz hat, das verfassungswidrig ist“, sagt der FDP- Politiker Christoph Meyer. „Allerdings hätte die Verwaltung eher handeln müssen.“ Um den Finanzsenator zur Eile anzutreiben, wollen die Liberalen zur nächsten Parlamentssitzung einen eigenen Antrag für eine neue Zweitwohnungssteuer einbringen. Außerdem fordert die FDP den Senat auf, sicherzustellen, dass Eheleuten die bereits in 2006 veranlagte Zweitwohnungssteuer unbürokratisch zurückerstattet wird.

Für die Liberalen wie auch für den Berliner Mieterverein sollte die Gesetzesänderung nur ein erster Schritt auf dem Weg zu weiteren Erleichterungen bei der Zweitwohnungssteuer sein. „Was für Eheleute gilt, muss früher oder später auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften gelten, die zum Beispiel beim Arbeitslosengeld als Bedarfsgemeinschaften bewertet werden und dieselben Pflichten wie Eheleute haben“, sagt Hartmann Vetter, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Ebenso müssten eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften von der Steuer befreit werden. Das sieht FDP-Mann Meyer ähnlich: „Auch wenn die Ehe weiter unter dem besonderen Schutz des Staates stehen sollte – politisch sind wir für die völlige Abschaffung der Zweitwohnungssteuer.“

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