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Verein "Mehr Demokratie": Senat erlaubt Volksbegehren zum Wahlrecht

Das Volksbegehren für eine Reform des Berliner Wahlrechts kann jetzt doch starten. Nach Ansicht der Initiatoren sollen die Bürger mehr Stimmoptionen erhalten.

Das Volksbegehren für eine Reform des Berliner Wahlrechts kann jetzt doch starten. Obwohl der Senat die Forderungen des Vereins „Mehr Demokratie“ teilweise für rechtswidrig hält, wurde die geplante Volksabstimmung im zweiten Anlauf zugelassen. Die Forderungen der Initiative: Jeder Wähler in Berlin erhält fünf Zweitstimmen, die er auf mehrere Parteien verteilen kann. Außerdem dürfen die Wählerlisten verändert und Kandidaten gestrichen werden.

In jedem Wahlkreis soll nicht nur ein Direktmandat (Erststimme) vergeben werden, sondern drei bis sieben. Und wenn eine Partei an der Sperrklausel (fünf Prozent fürs Abgeordnetenhaus und drei Prozent in den Bezirken) scheitert, werden die normalerweise verlorenen Wählerstimmen auf andere Parteien umverteilt. Diese Änderungen des Wahlrechts sollen den Einfluss der Wähler auf die Wahllisten der Parteien und die Auswahl der Kandidaten stärken. In Hamburg und Bremen gab es schon ähnliche Volksbegehren. Die Hamburger haben inzwischen fünf Zweitstimmen, die sie nach Belieben auf die Parteien verteilen können. Die Bremer Bürgerschaft wird 2011 nach neuem Recht gewählt.

Der Berliner Senat hält nichts von der Reform, die zu einem sehr komplizierten und unübersichtlichen Wahlrecht führe. Die Vorschläge seien elitär und widersprächen zum Teil der Landesverfassung und dem Bundesrecht. Der bundesweit agierende Verein „Mehr Demokratie“ hatte bis August 2008 etwa 24 000 Unterschriften gesammelt und damit die erste Hürde des Plebiszits überwunden. Jetzt hat das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Dem anschließenden Volksbegehren müssen 170 000 Berliner zustimmen. za

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