zum Hauptinhalt

Berlin: Senat fordert Grundstücke vom Bund

Gericht berät am 17. Juni über Reichsvermögen

Das Land Berlin gibt den Kampf um das ehemalige Reichsvermögen nicht auf und zieht erneut vor Gericht, um seine Eigentumsrechte einzuklagen. Immerhin geht es um 680 Hektar Grundstücke im Wert von 226 Millionen Euro und um weitere 52 Millionen Euro, die der Bund aus dem Verkauf strittiger Immobilien erzielte. Zwei Drittel der Flächen liegen im Bereich des Tempelhofer Feldes und des Flughafens Tegel – früheres Militärgelände, das 1873 dem Deutschen Reich unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde.

Eigentlich hätte der Bund, als Rechtsnachfolger des Reiches, das Grundvermögen zurückgeben müssen. So wie in den anderen (westdeutschen) Ländern auch. Doch nach der Vereinigung, als auch in Berlin alle Bundesgesetze wirksam wurden, versäumte der CDU/SPD-Senat die Antragsfrist von einem Jahr, um seine Ansprüche geltend zu machen. Das war jedenfalls die Rechtsauffassung des Bundes, die nach einem zähen politischen und juristischen Tauziehen am 15. Januar 2008 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Auch der Bundestag stellte sich gegen Berlin. Nur der Bundesrat war bereit zu helfen, allerdings ohne Erfolg.

Trotz der Niederlage in Karlsruhe unternimmt der Senat jetzt überraschend einen neuen Anlauf, um das ehemals kommunale Grundeigentum zurückzubekommen. Geklagt wird vor dem Berliner Verwaltungsgericht. In einem Musterverfahren erhebt die fachlich zuständige Finanzverwaltung des Senats Eigentumsansprüche auf sechs Immobilien aus dem Reichsvermögen. Beklagt wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht findet am 17. Juni statt.

Im Streit um Geld und Boden bedient sich der Senat eines juristischen Kniffs: Die Jahresfrist, in der die Ansprüche hätten angemeldet werden müssen, wird anerkannt. Aber die Auffassung, dass diese Frist am 3. Oktober 1990 zu laufen begann, wird bestritten. Denn der Bund hatte selbst noch bis Mitte 1999 die Meinung vertreten, dass ein Passus im Reichsvermögensgesetz, der die Anwendung dieses Gesetzes auf Berlin ausschloss, mit der Wiedervereinigung nicht aus der Welt geschafft sei. Erst 1999 schwenkte der Bund auf eine andere rechtliche Argumentation ein. Erst mit „Kenntnisnahme des Landes Berlin von diesem Meinungswechsel“ gelte die Einjahresfrist, sagt die Finanzverwaltung des Senats. Das Bundesverfassungsgericht habe vor zwei Jahren die strittige Frage des Fristbeginns nicht geprüft, dies müsse nun in einem separaten Verfahren vom Verwaltungsgericht geklärt werden.

Der Rechtsstreit kann sich natürlich bis zum Bundesverwaltungsgericht durchziehen und lange dauern. Aber es geht um wertvolle Stadtflächen. Besonders interessant sind die Grundstücke, die zum Flughafen Tegel gehören, der 2012 geschlossen wird. za

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false