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Die Berliner Ärzte Prehn, Kraffel, Bratzke.

© dpa

Berlin: Senat gewinnt Kraftprobe mit Ärztevertretern Verbandschefs verzichten auf umstrittene Prämien

Mehr Geld bekommen sie möglicherweise dennoch.

Gut ein Jahr lang haben sich Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) um Sonderprämien für drei KVChefs gestritten. Am Mittwoch gaben sich die Ärztevertreter geschlagen: Die KV zog vor dem Landessozialgericht in Potsdam nach mehrstündiger Verhandlung ihre Klage gegen das Land Berlin zurück. Zuvor war deutlich geworden, dass das Gericht die Übergangszahlungen von jeweils 183 000 Euro, die die drei KV- Chefs sich genehmigt hatten, ohne tatsächlich aus dem Amt auszuscheiden, als rechtswidrig einschätzt. Mehr Geld könnten sie demnächst aber dennoch bekommen – über eine Gehaltserhöhung.

Trotzdem freute sich der Gesundheitssenator nach der Entscheidung: „Damit hat unser Verpflichtungsbescheid zur Rückzahlung der Übergangsgelder Bestand und muss umgehend umgesetzt werden“, sagte Czaja. Nach dem Rechtsstreit setze der Senat „auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit mit der KV“. So wolle man gemeinsam die Angebote von ambulanter und stationärer Versorgung besser aufeinander abstimmen.

Die KV ist eine Organisation öffentlichen Rechts, der alle 7000 Berliner Praxisärzte angehören. Sie verteilt die Gelder der Krankenkassen an ihre Mitglieder. Der jetzt beendete Streit hatte 2011 nach einer Entscheidung der KV-Spitze begonnen. Den Vorständen Angelika Prehn, Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke wurde eine Zahlung aus der KV- Kasse gewährt, die eigentlich als Übergangsgeld gedacht ist, wenn Verbandsvertreter nach dem Ausscheiden ihre Praxisarbeit wieder aufnehmen. Die drei blieben allerdings sechs weitere Jahre im Amt. Dennoch segnete die KV-Vertreterversammlung die Zahlung ab. Doch Senator Czaja wies die Manager an, das Geld zurückzuzahlen. Dagegen hatte der KV- Vorstand geklagt. Während des Verfahrens lag das Geld auf Sonderkonten der drei Vorstände. Zuletzt sollen die Funktionäre dem Senat vorgeschlagen haben, das Geld als Prämie zurückzuzahlen, zugleich aber eine Gehaltserhöhung in ähnlicher Höhe zu erhalten.

Dass diese Klage nun in letzter Minute zurückgezogen wurde, begründete der Anwalt der Ärztevertreter, Wolfgang Spoerr, damit, dass der Senat während der Gerichtsverhandlung auf formale Mängel hingewiesen wurde und der KV ein weiterer Entscheidungsspielraum bei den Vorstandsgehältern eingeräumt wurde. „Der Bescheid wurde in entscheidenden Punkten geändert“, sagte Spoerr dem Tagesspiegel. Dadurch sei es den KV-Vorständen nun möglich, eine Summe in der Höhe des umstrittenen Übergangsgeldes als Gehaltserhöhung zu bekommen. Denkbar sei, dass die bisherigen Jahresgehälter der Vorständler, die Spoerr mit je 216 000 Euro beziffert, für sechs Jahre um je 30 000 auf dann 246 000 Euro stiegen. Darüber will die Vertreterversammlung der KV am 10. Januar entscheiden. Unter den Kassenärzten ist das Vorgehen des Vorstands umstritten. Viele Fachärzte finden, das Trio mache einen guten Verwaltungsjob. Der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz, hatte das Vorgehen hingegen als „anmaßend“ kritisiert. Sollten sich die KV-Chefs das zusätzliche Geld über eine Gehaltserhöhung beschaffen, könnte das Land nichts dagegen tun, sagt der CDU-Gesundheitspolitiker Gottfried Ludewig. Dennoch freue er sich, dass der Senat sich vor Gericht durchgesetzt hat: „Die Gelder durften weder rechtlich noch moralisch gezahlt werden.“

Für die KV-Vorstände bleibt die Situation bis auf Weiteres angespannt: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen alle drei nach wie vor wegen des Verdachts der Untreue und gegen den Vorsitzenden der KV-Delegierten wegen Beihilfe, wie Justizsprecher Martin Steltner bestätigte.

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