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Das Volksbegehren „Neue Energie für Berlin“ kann aus Sicht des Senats „keinen wesentlichen Beitrag“ dazu leisten, die energiepolitischen Ziele Berlins zu realisieren.

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Gespaltene Landesregierung: Senat lehnt Volksbegehren zur Energie ab

Gründung einer kommunalen Netzgesellschaft für die Energieversorgung und eines landeseigenen Stadtwerks - das fordert der „Berliner Energietisch“. Der Senat lehnt die Pläne ab, obwohl die SPD die Initiative unterstützt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Senat lehnt das Volksbegehren des „Berliner Energietischs“ ab, das die Gründung einer kommunalen Netzgesellschaft für die Energieversorgung der Stadt und eines landeseigenen Stadtwerks als Stromproduzent und -händler fordert. Der Gesetzentwurf der Initiative entspreche nicht den Interessen Berlins, erklärte Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz (parteilos) am Dienstag.

Das Volksbegehren „Neue Energie für Berlin“ kann nach Einschätzung des Senats „keinen wesentlichen Beitrag“ dazu leisten, die energie- und klimaschutzpolitischen Ziele des Landes Berlin zu realisieren. Außerdem führe der Gesetzentwurf zu neuen Haushaltsrisiken, weil er den vorgesehenen Stadtwerken tarifpolitische Vorgaben mache, die auch wettbewerbsrechtlich problematisch seien. Die umweltpolitischen Ziele des Volksbegehrens ließen sich auch im laufenden Konversionsverfahren für das Berliner Stromnetz erreichen, teilte der Senat mit. Der Konzessionsvertrag für das Stromnetz, der noch vom Unternehmen Vattenfall erfüllt wird, läuft Ende 2013 aus und wird neu ausgeschrieben. Der Senat lehnt auch die Einführung eines Sozialtarifs für Stromlieferungen ab und verweist auf die Regelsätze der staatlichen Sozialleistungen, in denen die Kosten für Energie anteilig enthalten seien.

Der „Berliner Energietisch“ ist trotzdem zufrieden mit dem Senatsbeschluss, weil der eingereichte Gesetzentwurf für rechtlich „uneingeschränkt zulässig“ erklärt worden sei. Die inhaltliche Kritik des Senats an den Forderungen beruht nach Meinung der Initiative auf „sachlichen Fehlern“ der Landesregierung. In der ersten Stufe des Volksbegehrens wurden 30 660 gültige Unterschriften gesammelt. Das Abgeordnetenhaus hat jetzt vier Monate Zeit, zu entscheiden, ob es der ablehnenden Empfehlung des Senats folgen will. Wenn ja, geht das Volksbegehren in die nächste Runde, dann müssen binnen weiterer vier Monate 173 000 Unterschriften für einen Volksentscheid gesammelt werden. Mit einem erfolgreichen Volksentscheid wäre das Gesetz beschlossen.

Das negative Votum des Senats ist politisch pikant, weil nicht nur Grüne, Linke und Piraten, sondern auch die Sozialdemokraten als führende Regierungspartei das Volksbegehren unterstützen. Das wurde auf einem Landesparteitag am 9. Juni 2012 beschlossen. „Wieder links geblinkt und rechts abgebogen“, höhnte der Linken-Landesvorsitzende Klaus Lederer. Der Senatsbeschluss sei ein Armutszeugnis für die SPD. Deren Landeschef Jan Stöß äußerte sich nicht.

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