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Berlin: Senat prüft Einführung eines Befähigungsnachweises für Hundehalter

Um künftig Beiß-Attacken aggressiver Tiere einzuschränken, prüft die Gesundheitsverwaltung derzeit die Einführung eines für alle Hunde obligatorischen Hundeführerscheins. Erwogen wird nach Angaben des Sprechers der Verwaltung, Klaus-Peter Florian, unter anderem, das Hundesteuergesetz zu ändern und Hundemarken nur noch auszugeben, wenn ein solcher Befähigungsnachweis vorliegt.

Um künftig Beiß-Attacken aggressiver Tiere einzuschränken, prüft die Gesundheitsverwaltung derzeit die Einführung eines für alle Hunde obligatorischen Hundeführerscheins. Erwogen wird nach Angaben des Sprechers der Verwaltung, Klaus-Peter Florian, unter anderem, das Hundesteuergesetz zu ändern und Hundemarken nur noch auszugeben, wenn ein solcher Befähigungsnachweis vorliegt. Die Diskussion um das Vorhaben beschränke sich derzeit "nicht auf bestimmte Rassen", sagte der Sprecher. Ob künftig auch für Dackel ein solches Papier notwendig sein werde, könne er nicht sagen, ebensowenig, ob die Regelung nur bei Neuanschaffungen greifen solle. Seiner Auffassung nach sind Ausnahmen denkbar. Möglicherweise könnten auch "Größe und Gewicht" eines Hundes Kriterien dafür sein, ob ein Führerschein notwendig werde. Einen Vorschlag in diese Richtung hatten vor kurzem die Grünen gemacht.

Es habe sich gezeigt, dass die Gefährlichkeit von Hunden "nicht in erster Linie" von der Rasse abhänge, sagte Florian. Die Schuld an "Beißunfällen" liege in der Regel bei den Hundehaltern. Die Gesundheitsverwaltung favorisiere deshalb, die Besitzer zu kontrollieren. Der Sprecher betonte, dass sich der "Hundeführerschein" derzeit erst in einem Abwägungsprozeß befinde, an dem unter anderem auch die Innen-, Finanz- und Umweltverwaltung beteiligt seien. Einen Hundeführerschein hatte gestern erst die PDS-Abgeordnetenhausfraktion gefordert. Nach ihrem Vorschlag müsste der Käufer eines als gefährlich eingestuften Hundes Sachkenntnis über die Hundehaltung und ein einwandfreies Führungszeugnis nachweisen. Der Abgeordente Gernot Klemm fordert ein Verfahren, das sich an die theoretische Führerscheinprüfung anlehnt. Die Regelung würde sich vor allem gegen Halter richten, die ihren Hund "als Statussymbol oder Waffe" ansähen. Neu an dem PDS-Vorschlag ist, dass der "Führerschein" darin nicht nur für Kampf- sondern auch für "alle für den Schutzdienst geeignete Rassen", wie etwa Schäferhunde, gefordert wird.

In den Fraktionen von SPD und CDU wurde gestern verhalten auf den PDS-Vorschlag reagiert. Sprecher betonten aber, dass sie eine Verschärfung der bestehenden Hundehalterverordnung für notwendig hielten. "Nicht das Ei des Kolumbus", sagte gestern der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Roland Gewalt. Die Frage sei, wer den Hundeführerschein kontrolliere. Er befürchte, dass diese Aufgabe letztlich auf die Polizei "abgewälzt" werde. Gewalt sagte, er bevorzuge eine Verschärfung nach dem Vorbild Bayerns. Dort müssen Besitzer bestimmter Kampfhundrassen eine Erlaubnis beantragen, die nur in wenigen Ausnahmefällen erteilt wird. Eine einheitliche Linie in der Fraktion sei aber noch abzustimmen.

"Einen Führerschein wollen wir auch", sagte die SPD-Abgeordnete Heidemarie Fischer. Sie könne sich aber auch zusätzliche Auflagen wie in Bayern vorstellen. Restriktionen sollten Fischer zufolge für eine Reihe als gefährlich eingestufter Hunde gelten. Prinzipiell sehe sie derzeit "nicht so große Unterschiede" zwischen den Vorstellungen von PDS und SPD.Mitreden können Sie beim Diskussionsforum bei meinberlin.de/forum

Tobias Arbinger

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