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Berlin: Senat schafft Rettungsschirm für Bankenaffäre ab

Gesetzentwurf wird am Dienstag beschlossen. Übrig bleibt eine Landesbürgschaft über 3,8 Milliarden Euro für die Immobilienkredite.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Ein schlimmes Kapitel der Berliner Nachkriegsgeschichte wird beendet. Der Senat beschließt am Dienstag, die Risikoabschirmung für den Bankenskandal in Höhe von 21,3 Milliarden Euro abzuschaffen. Der Rettungsschirm für dubiose Immobiliengeschäfte in den neunziger Jahren wird ersetzt durch eine normale Landesbürgschaft. Damit werden 3,8 Milliarden Euro Kredite abgesichert, die in den kommenden 20 Jahren noch abgezahlt werden müssen.

Die 24 Immobilienfonds der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin werden seit 2006 von der landeseigenen Berliner Immobilien Holding (BIH) verwaltet. Das Unternehmen bekommt vom Senat eine letzte Finanzspritze von 419 Millionen Euro, verliert seinen Sonderstatus und muss ab Juli als „normale Landesbeteiligung“ auf eigenen Füßen stehen. Weitere 210 Millionen Euro werden dann noch für den Rückkauf der Immobilienfonds benötigt, die bereits zu 93 Prozent dem Land gehören. Dazu kommen weitere 111 Millionen Euro für restliche Garantieansprüche und Abwicklungskosten.

Um das zu finanzieren, müssen im Landeshaushalt 2012/13 noch einmal 140 Millionen Euro jährlich lockergemacht werden. Die übrigen 460 Millionen Euro kommen aus einer Sonderrücklage aus dem Verkauf der Bankgesellschaft. Die Kontrollgesellschaft BCIA, die seit Beginn der Risikoabschirmung die Garantiezahlungen für die Fonds überprüfte, wird aufgelöst. Als normale Immobiliengesellschaft wird sich die BIH einen anderen Namen geben. Die meisten Tochtergesellschaften des komplizierten Konzerngeflechts haben ihre Arbeit bereits eingestellt und existieren nur noch als leere Hülle ohne Mitarbeiter.

In den Fonds stecken auch 21 035 Berliner Wohnungen. Davon etwa 7000 Appartements der Arwobau. Das ehemalige Wohnungsunternehmen bleibt unter dem Dach der erneuerten BIH und wird die Appartements so lange verwalten, bis die Immobilienfonds aufgelöst werden. Das soll frühestens Ende 2013 geschehen. Danach sollen die möblierten Wohnungen den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zum Kauf angeboten werden. Die BIH will mit diesem Geschäft keinen Gewinn machen, aber in ihrer Bilanz auch keine Verluste verbuchen.

Ob die übrigen Fondswohnungen in absehbarer Zeit ebenfalls auf die landeseigenen Wohnungsunternehmen verteilt werden, muss voraussichtlich politisch entschieden werden. Denn die Immobilien liegen großenteils in Stadtgebieten, in denen keine Wohnungsnot herrscht, beispielsweise in Marzahn-Hellersdorf oder Spandau. Die Wohnungsbaugesellschaften reißen sich nicht gerade darum, diese Immobilien zu erwerben.

Das Abgeordnetenhaus wird dem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Riskoabschirmung voraussichtlich noch vor der Sommerpause zustimmen. In Zusammenhang mit der Verabschiedung des Doppelshaushalts für 2012/13. Ulrich Zawatka-Gerlach

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