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Auf freiwillig gesetzlich versicherte Beamte kommen bisher meist hohe Kosten zu.

© Maurizio Gambarini/dpa

Senat verabschiedet Gesetzentwurf: Pauschale Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamte

Ein neuer Gesetzentwurf des Senats soll Beamten künftig bessere Wahlmöglichkeiten zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gewähren.

Der Berliner Senat hat heute einen Gesetzesentwurf zur Auszahlung einer pauschalen Beihilfe für Beamte zur gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Beamte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, könnten dem Entwurf zufolge eine Pauschale in Höhe von 50 Prozent ihres Beitragssatzes beantragen. Dies soll rückwirkend zum Jahresbeginn möglich sein.

Auch für bisher privat Versicherte soll es eine Möglichkeit geben, Beihilfe zu erhalten, allerdings maximal in Höhe der Hälfte des jeweiligen Basistarifs. Im Gegenzug müssen die Beamten auf ihren Anspruch auf individuelle Beihilfe verzichten.

Gesetzentwurf zum zweiten Mal durch Senat beschlossen

Das Gesetz war bereits im Dezember erstmals durch den Senat beschlossen und anschließend dem Rat der Bürgermeister vorgelegt worden. Nach dessen Zustimmung am 19. Dezember folgte nun der erneute Beschluss im Senat. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss das Berliner Abgeordnetenhaus noch zustimmen.

Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) kann die genauen Kosten des Senatsvorhabens noch nicht beziffern.
Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) kann die genauen Kosten des Senatsvorhabens noch nicht beziffern.

© picture alliance / Maurizio Gamberini

Laut Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) soll mit der geplanten Regelung die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung verbessert werden. Vor allem Beamte niedriger Besoldungsgruppen sollen von dem Gesetz finanziell profitieren.

"Auch für Menschen mit mitzuversichernden Familienmitgliedern ist die gesetzliche Krankenversicherung eine echte Alternative", sagte Kollatz. Er rechne damit, dass ein nennenswerter Prozentsatz der neueingestellten Beamten das Modell wählen werde. Wichtig sei jedoch, dass es sich um eine einmalige Entscheidung handele. Ein beliebiger Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sei somit ausgeschlossen.

Rot-rot-grün orientiert sich an Hamburg

Bisher mussten freiwillig gesetzlich versicherte Beamte ihren Krankenkassenbeitrag in voller Höhe bezahlen. Bei Privatversicherten hingegen wurde dieser zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Der Senat orientiert sich nach eigenen Angaben an einer entsprechenden Regelung aus Hamburg. Dort kann bereits seit August 2018 eine pauschale Beihilfe in Anspruch genommen werden. Auch Brandenburg hat ein ähnliches Gesetz zum 01.01.2020 eingeführt.

Die genauen Kosten für die Pauschale sind laut Finanzsenator Kollatz aktuell noch schwer zu beziffern. Allerdings rechnet der Senat zunächst mit jährlichen Mehrausgaben im unteren zweistelligen Millionenbereich. "Langfristig könnte der Landeshaushalt sogar entlastet werden", sagte der Senator.

Die momentan ausgezahlte individuelle Beihilfe steigt bei älteren Empfängern krankheitsbedingt oft stark an, während die geplante Pauschale konstant bei der Hälfte des Versicherungsbeitrags liegen soll.

Kai Gies

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