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Berlin: Senat verbietet Kopftuch im Landesdienst

Religiöse Schmuckstücke sind aber weiter erlaubt

In zentralen Bereichen des öffentlichen Dienstes soll das Tragen demonstrativer religiöser Symbole künftig verboten sein. Das beschloss deer Senat am Dienstag. Danach wird Mitarbeitern in Schulen (mit Ausnahme von Berufsschulen) sowie bei Polizei und Justiz untersagt, mit Kopftüchern oder anderen religiös bedeutsamen Kleidungsstücken die Zugehörigkeit zu einer Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft zu zeigen.

Der Gesetzentwurf, den Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gestern vorstellte, lässt den Anhängern von Religionsgemeinschaften allerdings mehr Freiraum zum Ausdruck ihres Glaubens, als dies ursprünglich auf Wunsch des Koalitionspartners PDS vorgesehen gewesen war. So sind künftig „reine Schmuckstücke“ vom Verbot ausgenommen, sagte Körting. Diese „dokumentieren“ für Körting lediglich eine Religionszugehörigkeit, „demonstrieren“ sie aber nicht.

Der Senator betonte, dass dies neben Kreuzen und Davidsternen auch für islamische Symbole wie den goldenen Halbmond oder die Fatimahand gelte. Körting sieht durch den jetzt gefundenen Kompromiss der Koalitionspartner sowohl die Glaubensfreiheit als auch die Neutralitätspflicht des Staates gewährleistet. „Wir behandeln alle Religionen gleich“, erklärte er und sieht sich damit in „guter preußischer Tradition“.

In Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen der Bürger laut Körting weniger stark dem staatlichen Einfluss unterworfen ist – wie zum Beispiel Bauaufsicht oder Sozialamt – gilt das Verbot hingegen nicht. Endgültig verabschiedet wird das „Gesetz zur religiösen Neutralität des Staates“ nach Körtings Erwartung Ende des Jahres; zuvor muss es das Abgeordnetenhaus passieren.

Özcan Mutlu, ausländerpolitischer Sprecher der Grünen, kündigte an, dass seine Partei den Senatsbeschluss nicht mittragen werde. „Die rot-rote Koalition hat versprochen, alle Religionen gleich zu behandeln“, sagte Mutlu, „wenn Schmuckstücke doch zugelassen sind, werden einige Religionen bevorzugt, und das Gesetz wird zum reinen Kopftuch-Verbotsgesetz“. Mutlu versteht auch nicht, warum das Tragen von Kopftüchern in Grundschulen, nicht aber in Kitas verboten werden soll. Kita-Kinder könnten noch weniger eigenständig urteilen.

Die Kirchen und die Jüdische Gemeinde hatten sich über Körtings ursprünglichen Gesetzentwurf empört, weil danach auch das Tragen von Kreuzen oder Davidsternen verboten werden sollte. Wie die Kirchen die endgültige Fassung beurteilen, war am Dienstag nicht zu erfahren. Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde ist in Urlaub, sein Stellvertreter wollte sich nicht äußern, die christlichen Oberhirten waren mit den Gedenkfeiern zum 20. Juli beschäftigt. „Der neue Entwurf zeigt, dass man Kompromisse machen wollte“, sagte die frühere Ausländerbeauftragte Barbara John. Herausgekommen sei aber etwas sehr Widersprüchliches. Günter Piening, ihr Nachfolger, war nicht zu erreichen. clk/lvt

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