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Berlin: Senat verlässt Arbeitgeberverband Flexiblere Tarife für Angestellte

Verdi kritisiert „Verbandsflucht“

Das Land Berlin greift in die Trickkiste, um Tarifverträge für Angestellte im Öffentlichen Dienst flexibler zu gestalten – und die Löhne auf dem IstStand einzufrieren. Am Dienstag beschloss der Senat, den zuständigen Verband von Arbeitgebern des Öffentlichen Dienstes in Berlin zum 31. Januar 2003 zu verlassen. Allerdings tritt nur das Land Berlin aus dem Verband aus, nicht die anderen rund 50 landeseigenen Unternehmen. Davon betroffen sind laut Innensenator Ehrhart Körting (SPD) nur die Angestellten, die zum „unmittelbaren Landesdienst“ in den Verwaltungen zählen, nicht aber die Beschäftigten von Anstalten des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel der BVG oder der BSR. Dadurch will der Senat den gültigen Übernahmetarifvertrag für Landesbedienstete aushebeln. Dieser sichert die Anwendung der in bundesweiten Tarifverhandlungen erzielten Regelungen in den Ländern. Burkhardt Thiemann, Grundsatzreferent bei Verdi, kündigte eine rechtliche Bewertung der „Verbandsflucht“ an. Nach Gewerkschaftsauffassung gilt der Übernahmetarifvertrag auch trotz des angekündigten Austritts ausnahmslos für alle Angestellten weiter.

Bereits vor einer Woche hatte der Senat den Austritt aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband, zuständig für Arbeiter, zum 31. Januar 2003 beschlossen. Der Senat kann ab Februar nächsten Jahres alle Tarifverhandlungen selbst übernehmen. Körting kündigte am Dienstag an, die geplante Arbeitszeitverlängerung von 40 auf 42 Stunden für Beamte und Lehrer um drei Wochen auszusetzen. Am Freitag werden die Gespräche zwischen Beamtenbund und Senat weitergeführt.

Ebenfalls am Freitag will Berlin eine vom Senat beschlossene Gesetzesinitiative zur Öffnung des Bundesbesoldungsrechts im Bundesrat einbringen. Man wolle „keine Kürzung der Beamtenbesoldung“, sagte Körting. Die Länder sollten aber die Möglichkeit haben, zeitweise auf Gehaltssteigerungen verzichten zu können. Berlin will mit der Bundesratsinitiative auch erreichen, das Weihnachtsgeld je nach Besoldungsgruppe kürzen und das Urlaubsgeld streichen zu können. Beamte des mittleren Dienstes sollen laut Körting davon nicht betroffen sein. sib

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